RZ-​Kommentar zur Frage: „Ist das Bürgerbegehren in Sachen Hallenbad verfrüht?“

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Eine Initative möchte mit dem Bürgerentscheid in Sachen Hallenbad nicht warten, bis der Gemeinderat die Gespräche mit potenziellen Investoren abgeschlossen hat. Im Bau– und Umweltausschuss entzündete sich am Mittwoch erneut eine Diskussion, ob dieses Bürgerbegehren verfrüht ist. Die Rems-​Zeitung berichtet über die Debatte in der Ausgabe vom 13. September. Der Kommentar dazu ist auch online zu lesen.

Donnerstag, 13. September 2018
Gerold Bauer
44 Sekunden Lesedauer

Nicht aus dem Bauchvon Gerold BauerNatürlich haben Bürgerinnen und Bürger jederzeit das Recht, im demokratischen Sinne Aufzubegehren und auf eine Mitsprache bei kommunalpolitischen Entscheidungen zu pochen. Dies ist in der Gemeindeordnung so verankert. Trotzdem will es wohlüberlegt sein, wann die Forderung nach einem Bürgerentscheid sinnvoll ist. Abstimmen ohne ausreichende Informationen zu haben, kann zwar aus dem Bauch heraus ein Ergebnis bringen, das dem Allgemeinwohl dient. Ein Urnengang nach dem Motto „Was kümmern mich die Fakten – ich habe meine Meinung!“ kann allerdings auch gehörig in die Hose gehen. Bei Angelegenheiten mit einer so großen Tragweite wie beim Hallenbad sollte man sich nicht auf reine Gefühlsentscheidungen einlassen!
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