Startfreigabe nach Zwangspause: Die Corona-​Regeln fliegen auf dem Hornberg mit

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Nachdem in der aktuellen Corona-​Verordnung für Baden-​Württemberg vom 6. Mai auch der Luftsport 11. Mai mit Einschränkungen wieder zugelassen wurde, wird die Fliegergruppe Schwäbisch Gmünd ab Mittwoch den Flugbetrieb auf dem Hornberg wieder aufnehmen.

Dienstag, 12. Mai 2020
Heino Schütte
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Natürlich gelten hierfür eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die sowohl aus der Corona-​Verordnung selbst als auch aus dem Leitfaden des Baden-​Württembergischen Luftfahrtverbandes folgen. Dazu gehören die Einhaltung die Abstands– und Kontaktvermeidungsregeln sowie der Hygienevorschriften. Mit Ausnahme von Überprüfungs– und Ausbildungsflügen wird einsitzig geflogen, bei doppelsitzigen Flügen wird grundsätzlich Mundschutz getragen. Mit der Aufnahme des Flugbetriebes wird nun aber zumindest dafür gesorgt, dass alle aktiven Freizeit– und Sportpiloten, auch im Sinne der Flugsicherheit, im Training bleiben können. Mehr zum Thema am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.