Ferienfreizeit trotz Corona: Findet das Zeltlager statt?

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Der Sommer kann kommen — Ferienfreizeiten sind erlaubt. Eine neue Corona-​Verordnung macht’s möglich. In welcher Form die großen Zeltlager der Region stattfinden werden, „ist final noch nicht beschlossen“, sagt beispielsweise Jonas Guth vom Koordinationsteam des Schwarzhornzeltlagers. Denn die Vorlaufzeit ist knapp.

Dienstag, 15. Juni 2021
Thorsten Vaas
64 Sekunden Lesedauer

Bis 30. Juni wollen sich die Macher des Schwarzhornzeltlagers der Kirchengemeinde Böbingen /​Rems entscheiden, wie die beiden Lager im Sommer vom 29. Juli bis 9. August und vom 9. bis 15. August gestaltet werden. „Momentan sieht es gut aus, dass wir etwas anbieten können“, sagt Guth, wohlwissend, dass er nicht nur die hiesige, sondern auch die Inzidenz im Allgäu berücksichtigen muss. Was wie möglich ist, regelt die Corona-​Verordnung für Angebote der Kinder– und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit — je nach Inzidenz. Momentan gelten die Regeln für eine Inzidenz unter 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner. Was bedeutet das für die Zeltlager und andere Veranstalungen der Jugendarbeit? Möglich sind Angebote mit
36 Beteiligten in geschlossenen Räumen oder 60 Beteiligten im Freien120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten
120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten ab dem 1. Juli mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts
240 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten ab dem 1. Juli mit mindestens vier Übernachtungen außerhalb des eigenen Haushalts
Wie mit bei der Ziegerhof-​Freizeit und mit der Freizeit des Kreisjugendrings in der Zimmerbergmühle weitergeht, lesen Sie am Dienstag in der Rems-​Zeitung.
Aktuelle Corona-​Regeln im Ostalbkreis finden Sie hier. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

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