Corona-​Verordnung: Das ist bisher bekannt

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Die Landesregierung Baden-​Württembergs hat sich laut Sozialministerium auf wichtige Punkte der neuen Corona-​Verordnung verständigt. Diese tritt am Montag, 16. August, in Kraft. Das ist bislang über die neue Verordnung bekannt.

Freitag, 13. August 2021
Thorsten Vaas
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An diesem Wochenende soll die Verordnung notverkündet werden, „letzte Details befinden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung“, heißt es in der Mitteilung. Fest stehe allerdings bereits: Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-​Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-​Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereich (Kultur, Gastro, Friseur, etc.), soll ein Antigenschnelltest ausreichen.
Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie Festivals soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent beziehungsweise mit maximal bis zu 25 000 Menschen ausgelastet werden dürfen.
Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten, AIB) abgeben, bei der auch die Sieben-​Tage-​Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.