Weihnachtsmärkte in Baden-​Württemberg sind möglich

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden, war lange unklar. Was fehlte, waren entsprechende Vorgaben seitens des Landes Baden-​Württemberg. Seit Mittwoch nun ist klar: Weihnachtsmärkte werden 2021 möglich sein. Noch ist offen, wie Städte und Gemeinden darauf reagieren.

Mittwoch, 29. September 2021
Nicole Beuther
49 Sekunden Lesedauer

Seit Mittwoch ist klar, dass die Zugangskontrolle einer der Eckpunkte ist, auf den sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit den Kommunalen Landesverbänden und Vertretern aus der Schaustellerbranche geeinigt haben. Dort, wo der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr möglich ist und es Angebote gibt, die zum Verweilen einladen (unter anderem musikalische Darbietungen, Sitzgelegenheiten) gilt die Zugangskontrolle und je nach Basis-​, Warn– oder Alarmstufe die 3G– bzw. 2G-​Pflicht. Vorgeschlagen wird ein sichtbarer Nachweis, etwa ein Bändchen für das Handgelenk oder der Einlass ausschließlich für Personen mit 3G– bzw. 2G-​Nachweis.
Besteht ein Markt ausschließlich aus Warenverkaufsständen, hierzu zählen auch Stände mit abgepackten Lebensmitteln, ist ein 3G-​Nachweis nicht erforderlich.
Während in Sachen Weihnachtsmarkt die Entscheidung der Gmünder noch aussteht, sind die Vorbereitungen für den Krämermarkt abgeschlossen.
Weshalb der Krämermarkt fast wie gewohnt stattfinden kann, was anders ist und unter welchen Vorgaben ein Weihnachtsmarkt vonstatten gehen kann, das steht am Donnerstag in der Rems-​Zeitung.