Gottesdienste: Ab sofort gilt eine FFP2-​Maskenpflicht

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Die neue Coronaverordnung des Landes Baden-​Württemberg hat auch auf den Gottesdienstbesuch Auswirkungen. Zum einen sind OP-​Masken für Erwachsene nicht mehr zugelassen — es müssen ab sofort FFP2-​Masken getragen werden. Zum anderen wird der Gemeindegesang eingeschränkt.

Mittwoch, 12. Januar 2022
Edda Eschelbach
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Bischof Gebhardt Fürst teilt den Kirchengemeinden in einem Brief die Änderungen für Gottesdienste mit. Auf die Information der Diözese Rottenburg-​Stuttgart hin müssen demzufolge ab sofort Personen ab 18 Jahren während der Gottesdienste in geschlossenen Räumen FFP2-​Masken tragen. OP-​Masken sind nur noch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren zugelassen (ebenfalls verpflichtend). Die Gottesdienste sollen auf die Dauer von 60 Minuten zu begrenzt. Auch der Gemeindegesang im Gottesdienst ist nur noch reduziert möglich. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht.

Wie Dekan Robert Kloker zu den Änderungen steht, erklärt er in der Rems-​Zeitung am 13. Januar.