„Spaziergänge“ auf der Ostalb: So reagiert die Landkreisverwaltung

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Der Ostalbkreis und die Rathäuser in Schwäbisch Gmünd, Aalen und Ellwangen haben sich abgestimmt, wie künftig mit den Protesten gegen die Corona-​Maßnahmen umgegangen werden soll. Auch die Polizei saß am Tisch. Alle Beteiligten sind sich einig: Die „Spaziergänge“ sind rechtlich als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes zu werten. Die vereinbarte Vorgehensweise soll nun in allen Städten und Gemeinden des Ostalbkreises angewandt werden.

Donnerstag, 13. Januar 2022
Alexander Gässler
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Versammlungen müssen demnach spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden und es muss ein Verantwortlicher benannt werden. Dies erfolgt bei den „Spaziergängen“ bislang nicht. „Da wir das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung als sehr hoch einschätzen, werden wir derzeit keine Allgemeinverfügung erlassen und die ‚Spaziergänge‘ nicht grundsätzlich verbieten“, erklärt Landrat Joachim Bläse. „Wir werden diese vielmehr so behandeln wie rechtmäßig angemeldete Versammlungen.“
Dies bedeutet laut Bläse, dass vor Ort die jeweils zuständige Versammlungsbehörde und auch die Polizei präsent sein werden. Zunächst wird abgefragt, ob ein Versammlungsleiter anwesend ist, dem die geltenden Auflagen bekanntgegeben werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die „Spaziergänger“ dann in geeigneter Weise, etwa durch Lautsprecherdurchsagen, auf die geltenden Auflagen hingewiesen, wozu unter anderem gehören: 1,5 Meter Abstand, Tragen eines medizinischen Mund-​Nase-​Schutzes, keine Behinderung des Straßenverkehrs, das heißt keine Nutzung von Straßen und Fahrbahnen, ferner die Festlegung und Einhaltung des Weges des Spazierganges. Bei Verstößen gegen diese Auflagen wird die Polizei situationsbezogen Personalien aufnehmen und Bußgeldverfahren einleiten. Die Bußgeldhöhe wird in der Regel 300 Euro betragen. Die Verfahren werden von den Bußgeldbehörden beim Landratsamt und den großen Kreisstädten beschleunigt durchgeführt. „Sofern von den Teilnehmenden der „Spaziergänge“ keine roten Linien überschritten werden, sehen wir momentan keinen Anlass, die Versammlungen aufzulösen.
Die Verhängung von Bußgeldern stellt aus Sicht des Landkreises das mildere Mittel dar und muss im Sinne der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns Vorrang haben. Sollten jedoch Straftatbestände ins Spiel kommen, wie etwa Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verlautbarungen mit volksverhetzenden Inhalten oder Verweigerung der Personenfeststellung, wollen die Behörden adäquat reagieren. „Primär werden wir aber die betreffenden Täter zur Verantwortung ziehen und eine Auflösung erst als letztes Mittel wählen“, macht der Landrat deutlich.
Bläse will wie die Oberbürgermeister und die Polizei die Aufzüge „mit Augenmaß und deeskalierend“ begleiten Die Polizei wird wie bisher bereits anlassbezogen Fotos und Videos von den „Spaziergängen“ machen, um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gegebenenfalls auch noch im Nachgang verfolgen zu können. Bläse appelliert abschließend an alle „Spaziergänger“, sich im Sinne eines fairen Miteinanders an die Auflagen zu halten.