Wofür gibt’s Sonderurlaub?

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Hochzeiten, Geburten, Todesfälle: Für viele Anlässe können sich Arbeitnehmer bezahlt freistellen lassen – aber Achtung auf die Details.

Dienstag, 12. Oktober 2021
Thorsten Vaas
38 Sekunden Lesedauer

Für besondere Anlässe oder Ereignisse können sich Beschäftigte bezahlt freistellen lassen. Außerdem ist es manchmal unzumutbar, zur Arbeit zu gehen. Steht beispielsweise das Haus nach einem Unwetter unter Wasser, so dürfen Beschäftigte normalerweise zunächst das Nötigste daheim regeln. Das ermöglicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die wichtigsten Anlässe im Überblick.

Geburt und Tod
Eine Geburt ist ein klassischer Fall, bei dem bezahlte Freistellung zusteht. Meist gibt es den Sonderurlaub unabhängig vom Familienstand. Einige Tarifverträge beschränken dieses Anrecht noch auf eheliche Kinder. Gleichgeschlechtliche Ehen dürfen nicht benachteiligt werden. Stirbt ein Lebenspartner, Eltern, Geschwister oder das eigene Kind, so haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf zwei freie Tage.

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