Zeiselberg: VGH lehnt Antrag auf Berufung ab

Schwäbisch Gmünd

Archiv-Foto: gäss

Der Streit über die Bebauung des Zeiselberg hatte sich über Jahre hingezogen. Nun setzt der Verwaltungsgerichtshof der Diskussion ein Ende – der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Damit sind die rechtlichen Mittel der Bürgerinitiative Zeiselberg erschöpft.

Mittwoch, 05. Oktober 2022
Sarah Fleischer
52 Sekunden Lesedauer

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-​Württemberg ist für die Bürgerinitiative Zeiselberg ein harter Schlag: „Überraschend schnell ereilte uns am Wochenende die Nachricht, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-​Württemberg unseren Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vergangene Gerichtsurteil abgelehnt hat“, schreiben Frank Eißmann und Stanislaus Müller-​Härlin, Initiatoren der BI, in einer Pressemitteilung. Ende März hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage der Anwohner gegen den Wirtshausneubau abgewiesen.„Die Berufung gegen dieses Urteil beim VGH ist die letzte Instanz“, erklärt Manfred Frank, Richter am Verwaltungsgerichtshof. „Da der Antrag auf Berufung nicht zugelassen wurde, ist das Urteil des VGH vom März nun rechtskräftig.“Für Andreas Kunz von der Lammbrauerei, Bauherr der geplanten Gastronomie, sind das gute Nachrichten. „Es hat mich doch überrascht, dass das jetzt so schnell ging. Aber für uns sind es natürlich positive Neuigkeiten.“ Nun gehe es an die konkrete Planung. Ein paar Wehmutstropfen gebe es allerdings schon.
Was das für Schwierigkeiten sind und was die BI der Stadt Schwäbisch Gmünd vorwirft, erfahren Sie am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.