Heubacher Bauausschuss verweigert sein Einvernehmen zu einer Nutzungsänderung

Ostalb

Rems-Zeitung

Nach einem Ortstermin auf der Baustelle beim Kreisverkehr in der Mögglinger Straße widmete sich der Heubacher Bauausschuss im Sitzungssaal mehreren Baugesuchen. Dabei ging es auch um den Umbau eines Getränkemarkts in der Ziegelwiesenstraße zur Spielothek. Das Gremium konnte sich damit nicht anfreunden.Von Gerold Bauer

Mittwoch, 24. November 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
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HEUBACH. Insgesamt drei Spielhallen möchte ein Bauherr in dem ehemaligen Getränkemarkt in einem Teil der Stadt einrichten, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Daher musste geprüft werden, ob sich dieses Vorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Da es sich bei der Umgebung des früheren Getränkemarkts um ein allgemeines Wohngebiet handelt, sind dort laut Baurecht neben reinen Wohngebäuden auch Anlagen für die soziale und gesundheitliche Versorgung sowie Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen, zulässig.
Auch eine Spielothek wäre dort genehmigungsfähig — allerdings nur dann, so wurde in der Sitzungsvorlage erläutert, wenn sie aufgrund der Größenordnung eine soziale Funktion für das betreffende Wohngebiet erfüllt und den Bewohnern für Geselligkeit und Unterhaltung dient. Laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine Spielhalle aber vor allem dann unzulässig, wenn diese von der Art her eher in Kernstadt-​Bereiche passt und im Wohngebiet als störend empfunden wird. Maßgeblich dafür sind neben der Größe der Räume auch die Zahl und Art der Spielgeräte.