Frisierte Roller — Sommerzeit ist Tuningzeit

Ostalb

Rems-Zeitung

Geschwindigkeitssteigernde Veränderungen an Zweirädern werden von den meist jugendlichen Tätern meist als sportliches oder gruppendynamisches Muss angesehen. Doch die Polizei kommt auch hinter geschickt getarnte Manipulationen und dann kann’s teuer und unbequem werden

Freitag, 10. Juni 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
131 Sekunden Lesedauer

OSTALBKREIS (pm). Gleich vier 15– und 16-​jährige Teenager hatten am Dienstagnachmittag einen aus ihrer Sicht sicherlich sehr unliebsamen Kontakt zur Polizei. Die drei 15-​Jährigen waren stolz auf ihre erst vor kurzem erworbene Mofa– Prüfbescheinigung und auch der 16-​Jährige besaß seinen Klasse M-​Führerschein noch nicht lange.
Ab 14.30 Uhr fielen der Polizei im Stundentakt in Schwäbisch Gmünd und Aalen drei FmH-​Roller und ein Kleinkraftradroller auf, die mit deutlich höherer Geschwindigkeit als den erlaubten 25 km/​h für Mofas und 45 km/​h für Kleinkrafträder unterwegs waren. An allen vier Zweirädern waren unzulässige technische Veränderungen vorgenommen worden, die zu erreichbaren Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/​h führten.
Das Ganze begann um 14.40 Uhr in der Bodenbachstraße, in Aalen-​Fachsenfeld. Das Kleinkraftrad fuhr deutlich schneller als erlaubt, der 16-​jährige Fahrer durfte mit seiner Klasse M nur Fahrzeuge bis 45 km/​h fahren.
Gegen 15.30 Uhr wurde das Mofa eines 15-​Jährigen, in der Lorcher Straße, in Schwäbisch Gmünd kontrolliert. Das Zweirad fuhr ca. 60 km/​h, der Fahrer besitzt eine Prüfbescheinigung.
Wieder in Schwäbisch Gmünd, diesmal in der Scheffoldstraße, wurde gegen 16.30 Uhr ein Mofa beschlagnahmt, das bis zu 70 km/​h fährt. Auch hier war der Fahrer ein 15-​Jähriger mit Prüfbescheinigung.
Der letzte Fall war dann wieder ein Mofa in Aalen. Der auch hier 15-​jährige Fahrer wird wohl den Tagesrekord abgreifen, sein Zweirad erreichte bis zu 80 km/​h. Er hatte die Prüfbescheinigung gerade seit zwei Wochen.
Jugendliche Fahrzeugbesitzer glauben, unentdeckt zu bleiben
Nach wie vor nehmen die Jugendlichen an ihren motorisierten Untersätzen mechanische Veränderungen vor, die jedoch im Vergleich zu früher wesentlich weniger häufig stattfinden. Durch die Manipulationsmöglichkeiten an elektronischen Einbauteilen glauben die jugendlichen Fahrzeugbesitzer eher unentdeckt bleiben zu können, weil sie für die Polizei schwer zu entdecken wären, weshalb dieses unerlaubte Fahrzeugtuning deutlich zugenommen hat. Dabei fällt der Nachweis der Polizei sehr leicht, denn die erreichbare Geschwindigkeit wird über den polizeieigenen, geeichten Rollenprüfstand festgestellt. Die Art der Manipulation kann danach nötigenfalls über meist aufwändige und damit teure Gutachten nachgewiesen werden, wenn sie nicht freiwillig eingeräumt werden.
Wie in den hier beschriebenen Fällen werden die Zweiräder im Regelfall zunächst beschlagnahmt und begutachtet. Meist fallen dabei schon Verbringungskosten zu den jeweiligen Untersuchungsstellen an. Danach erfolgt eine behördliche Betriebsuntersagung, die erst wieder aufgehoben wird, wenn der technische Rückbau bescheinigt wurde. Zudem liegt meist, wie auch in den beschriebenen Fällen, ein Fahrerlaubnisvergehen vor, das bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird. Bei Ersttätern wird hier oft auf Strafe verzichtet und die Ableistung von Sozialstunden auferlegt, aber auch die wollen erstmal geleistet sein.
Zudem wird die Führerscheinstelle unterrichtet, so dass hier auch noch Probleme bei der Erteilung des Auto-​Führerscheins folgen können. Und wem diese ansehnliche Sammlung an unbequemen Folgen noch nicht ausreicht, für den sei erwähnt, dass es im Falle eines Unfalles auch zu haftungsrechtlichen Problemen kommen kann.
Da die Betroffenen meist minderjährig sind, werden die Eltern entweder vor Ort geholt oder es erfolgt wenigstens eine direkte Übergabe an die Erziehungsberechtigten und das sind aus polizeilicher Erfahrung oft unbequeme Begegnungen für die Übeltäter.