Vom Schwimmlehrer verletzt? Gericht war der Meinung „ja“ /​Angeklagter beteuert Unschuld und will Berufung einlegen

Ostalb

Rems-Zeitung

Auch wenn es für den Angeklagten nur eine geringe Geldstrafe gab, so dürfte das Urteil doch für den Schwimmlehrer im Mutlantis folgenschwer sein. Weil er ein fünfjähriges Mädchen wegen „Pinkelns“ in Becken untergetaucht und an der Nase leicht verletzt habe, wurde er gestern verteilt. Er will dagegen aber Berufung einlegen.

Mittwoch, 21. September 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
154 Sekunden Lesedauer

Von Dietrich Kossien
MUTLANGEN. Der Mann — ein Familienvater Mitte 50 — hatte aufgrund der Anzeige der Eltern des Kindes einen Strafbefehl erhalten, gegen den er — weil er sich völlig unschuldig fühlte — Einspruch erhoben und sich daher nun vor dem Gmünder Amtsgericht rechtfertigen musst.
Strafrichter Grimm (es ging schließlich um den Vorwurf der Körperverletzung) gab sich Mühe, das Geschehen aufzuklären. Dies war bei vielen geladenen Zeugen, sowohl Erwachsene als auch Kinder, nicht leicht und dauerte dementsprechend.
Staatsanwalt Köhnlein hielt dem Schwimmlehrer vor, das Mädchen, weil es in das Becken gemacht hatte, an der Nase gepackt und unter Wasser gedrückt zu haben. Dabei habe das Mädchen eine deutliche Rötung an der Nase davongetragen. Auf Befragen durch Richter Grimm meinte der Beschuldigte, dies stimme nicht. Er sehe ein Komplott gegen ihn. Er habe das Kind weder an der Nase gefasst noch unter Wasser gedrückt. Die auf dem Bild zu sehende rote Nase müsse später entstanden sein, ebenso wie das Bild, auf dem die Verletzung zu sehen sei.
Der Vater des Mädchens erklärte vor Gericht, seine Frau habe das Mädchen abgeholt und die blaue Nase gesehen. Seine kleine Tochter sage zu Hause, da sie christlich erzogen sei, nur die Wahrheit sagen. Ein Komplott gebe es nicht, und er habe auch nicht gesagt, „dem zeigen wir es“. Die Bilder zur Dokumentation der Verletzung habe er selbst gemacht. Ein Arzt wurde offenbar nicht aufgesucht.
Eine Zeugin erklärte dann, auch ihr kleiner Sohn sei im Schwimmunterricht gewesen, aber von dem Vorfall habe sie erst eine Woche später durch die Erzählung einer anderen Frau erfahren. Doch ihr kleiner Sohn habe erzählt, dass der Schwimmmeister sie schon mal aus Spaß oder wenn sie unartig gewesen seien, untergetaucht hätte. Außerdem habe ihr Sohn die Befürchtung geäußert, der Angeklagte könne vor Gericht „ausrasten“. Verteidiger Rechtsanwalt Bäuml, machte den Einwand, dass sein Mandant doch nicht mit der Streitaxt herum renne und begehe reihenweise Körperverletzungen.
Eine weitere Zeugin erklärte dann, ihre Tochter habe nicht gesagt, dass sie etwas gesehen habe. Eine andere Mutter sagte aber aus, ihr Sohn habe gesehen, wie das Mädchen „getunkt“ worden wäre.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden die Kinder gehört. Dabei verlangten die Eltern auch, dass der Angeklagte nicht während der Aussage der Kinder anwesend sein dürfe. Ein Kind habe erklärt, so der Richter, dass der Angeklagte ihn auch schon mal an der Nase gezogen habe; das habe aber nicht wehgetan. Andere Kinder wollten gesehen haben, wie der Angeklagte das Mädchen an der Nase gefasst und untergetaucht habe.
Ein Kollege des Angeklagte, der sich im anderen Teil des Beckens aufgehalten hatte, meinte, bei diesem Vorfall hätte das Kind schreien müssen, und die rote Nase, wie auf dem Bild, hätte er sehen müssen. Er aber habe nur einen Strich gesehen. Sicher könne das Kind sich auch selbst irgendwo versehentlich angestoßen haben. Die Mutter sei erst 15 Minuten nach Ende der Schwimmstunde gekommen, um ihre Tochter abzuholen. Er übe auch keine falsche Solidarität, erklärte der Kollege dem Richter, der Angeklagte sei seit über zehn im Bad tätig, bemühe sich um die Kinder, und diese seien gern bei ihm im Unterricht.
Eine weitere Zeugin wollte in der Dusche beim Abholen ihres Kindes gesehen haben, dass das kleine Mädchen eine leicht rötliche Nase hatte. Da habe sie gehört, ein Junge hätte sie an der Nase gezogen oder sie sei gegen die Tür gestoßen. So wie auf dem Bild habe die Nase in der Dusche aber nicht ausgesehen.