Widerspruch der Horner Bürger gegen Windkraftgebiet Glockenäcker ausführlich begründet

Ostalb

Rems-Zeitung

Auf 14 Seiten – ergänzt um eine Unterschriftenliste mit 195 Namen – erheben Horner Bürger Einspruch gegen die Planung des Windkraftgebiets Glockenäcker. Am Donnerstag wurde das Werk dem Gögginger Gemeinderat übergeben, der sich dem Einspruch anschloss.

Freitag, 23. November 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
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GÖGGINGEN (ml). Die Einwender beklagen eine Verletzung der Nachbarschaftsrechte aufgrund einer „sehr bedrängenden Wirkung der geplanten Windkraftanlagen“. Diese überträfen alle bis jetzt im Raum Gmünd stehenden Anlagen mit einer Gesamthöhe von fast 200 Metern bei weitem. Dabei sei das am südlichsten gelegene Windrad wegen seiner exponierten Lage besonders hervorzuheben.
Für die Errechnung von Lärmprognosen sei die der Planung zugrunde gelegte „TA Lärm“ völlig untauglich, schreiben die Horner. Dabei werde nämlich die außerordentliche Höhe der Schall-​Immissionsquelle nicht berücksichtigt. Auch fehlten dabei die Einflüsse auf den Schall durch meteorologische und atmosphärische Bedingungen.
Dabei sei Lärm eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen. Derzeit seien im Wohngebiet „Am See“ nachts sogar leise Unterhaltungen von Anglern hörbar, die am Seeufer säßen.
Ignoriert werden nach Ansicht der Einwender auch die gesetzlichen Regelungen zur Schattenimmission. Es würde durch die geplanten Anlagen „in den Sommermonaten viele Abende geben, an dem der Schlagschatten der Rotoren im Wohnzimmer kreist.“ Oder nach Abschaltung der Anlagen als Standschatten über den Grundstücken liege. Und das abends, wo die große Mehrzahl der Bewohner zu Hause sei, und nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Kindergarten.
Kritisiert wird die nach Ansicht der Horner mangelhafte Bürgerbeteiligung und Information. Bei den Einladungen zu vergangenen Gemeinderatssitzungen sei immer nur allgemein von Beratungen zum Thema Windkraft die Rede gewesen. Letztendlich seien dort aber bereits Entscheidungen zu Standorten gefallen. Hätten die Betroffenen dies gewusst, so das Schreiben, „wäre sicherlich eine signifikante Bürgerbeteiligung zustande gekommen. Man kann sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass diese gerade nicht erwünscht war.“ Dieser Eindruck werde durch die restriktive Behandlung des Themas auf der Internetseite der Gemeinde Göggingen verstärkt.
In Eschach seien die Bürger frühzeitiger und umfassender informiert worden. In Göggingen habe man nur die Eigentümer geplanter Windkraft-​Grundstücke sehr frühzeitig mit ins Boot genommen.
Beachtlich sei die Ankündigung aus Eschach, Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gögginger Gemeinderates zur Ablehnung des Gebiets Glockenäcker einlegen zu wollen. Man vermute dahinter frühere Zusagen aus Göggingen zu diesem Gebiet und frage sich, von wem diese gekommen seien.
Die Einwender bezweifeln überdies die Wirtschaftlichkeit der in den Glockenäckern geplanten Anlagen. Außerdem werde der gebotene Naturschutz des Biotops Federbachstausee von der Planung nicht ausreichend gewürdigt.
Immobilienverbände und Makler rechneten bei Grundstücken, die von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden, mit Wertverlusten zwischen 20 und 30 Prozent. Und das bei einer Baumaßnahme, die nicht hoheitlich von Staat, Land, Kreis oder Gemeinde vorgenommen werde, sondern von Privatinvestoren.