Waldstetter Vergnügungsstättenkonzept beschlossen

Ostalb

Rems-Zeitung

Durch einstimmigen Beschluss brachte der Gemeinderat am Donnerstagabend die von der Aalener „imakomm Akademie GmbH“ erarbeitete 15 000 Euro teure Vergnügungsstättenkonzeption auf den Weg. Sie ermöglicht die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, allerdings nur im Gewerbegebiet „Galgenäcker“.

Freitag, 25. Mai 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
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WALDSTETTEN (ks). Eine öffentliche Auslegung und eine Bürgerversammlung werden dem endgültigen Beschluss vorausgehen. Bürgermeister Michael Rembold erklärte den Unterschied zwischen gewollten Vergnügungsstätten — etwa solche mit sportivem Charakter, wie das Billardcafé oder Kegelbahnen — und nicht gewollten, zum Beispiel Wettbüros, Discos oder Spielhallen, wobei die vorhandene in der Gmünder Straße Bestandsschutz genießt.
Eine generelle Ablehnung sei rechtlich nicht möglich, und aus moralischen Gründen gleich gar nicht. Deshalb gehe es, da eine steigende Nachfrage zu beobachten sei, wie bei einem Bebauungsplan um Steuerung, nicht um eine Angebotsplanung. Der Geschäftsführer von „imakomm Akademie GmbH“ in Aalen, Dr. Peter Markert, und Dipl.-Geographin Julia Bubbel erläuterten nach der Klärung der Frage „Was sind Vergnügungsstätten“, die vom Gemeinderat im Winter in Auftrag gegebene Konzeption.
Je kleiner die Gemeinde sei, desto geringer sei auch die Zahl der in Frage kommenden Gebiete. Auch könne im Gegensatz zu einer größeren Stadt der schützenwerte Ortskern leichter ausgenommen werden. Moralische Gründe, so die Projektleiter, spielten keine Rolle, entscheidend sei die Baunutzungsordnung.
Das Ergebnis der Studie war eindeutig: Die Untersuchung aller Bebauungsplangebiete der Gemeinde ergab, in jedem einzelnen Fall begründet, die Möglichkeit für Vergnügungsstätten nur in einem Teilbereich des Gewerbegebietes „Galgenäcker“. Dies war allerdings, so Veronika Gromann (UB) auch nicht anders zu erwarten. Jeder Gemeinderat hätte wohl dieses Gebiet genannt. Schultes Michael Rembold entgegnete, auf die detaillierte und richtige Begründung komme es an, nicht auf das Bauchgefühl.
Interessante Fragen von Christian Bundschuh, Alfred Grieser, Dieter Engelhardt (alle FWV), Professor Dr. Karl Setzen (UB) und Anton Weber (CDU) wurden von den Fachleuten und dem Bürgermeister beantwortet. So muss die Gemeinde, auch wenn sie größer wird, keine entsprechenden Flächen freihalten, Sperrzeiten sind möglich, die Konzeption muss ins Planungsrecht überführt werden und für bestehende Bebauungspläne wird im Fall des Falles zunächst eine Veränderungssperre erlassen. Damit befindet man sich bis zur endgültigen Verabschiedung des Konzeptes, mit dem sich zurzeit auch Lorch und Heubach beschäftigen, auch nicht im rechtsfreien Raum.
Schließlich einigte sich der Gemeinderat einstimmig auf folgendes Verfahren: öffentliche Auslegung der Vergnügungsstättenkonzeption, Abhaltung einer Bürgerversammlung und endgültige Verabschiedung im Spätsommer.