Vor dem Fußball-​Schauen in Gaststätten oder Firmenräumen auch an die GEMA denken

Ostalb

Rems-Zeitung

Keiner bezahlt sie gerne und trotzdem werden sie bei fast allen Veranstaltungen fällig: die GEMA-​Gebühren. Und wer seine Veranstaltungen nicht recht– zeitig bei der GEMA anmeldet, muss dann schnell mal die doppelte Gebühr bezahlen. Im Vorfeld der Fußball-​EM sollten sich Firmen, Wirte und Vereine rechtzeitig informieren.

Samstag, 02. Juni 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
98 Sekunden Lesedauer


Von Heinz Strohmaier
OSTALBKREIS. Die GEMA hat in den vergangenen Wochen Betriebe, Vereine und Gastronomen angeschrieben, um zum einen auf die Urheberrechte zu verweisen, und zum anderen bereits ein Überweisungsformular angehängt, damit man den Vordruck gleich verwenden kann. In dem Anschreiben heißt es: „Diese Überweisung werden wir als Anmeldung werten. Nach Erhalt der Zahlung senden wir Ihnen eine offizielle Rechnung zu.“
Doch wer muss überhaupt welche Höhe an GEMA-​Gebühren abführen? Wer bereits einen Vertrag über die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit der GEMA abgeschlossen hat und keine weiteren Fernseher, Großbildschirme (z.B. Leinwände) nutzen möchte, für den besteht keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernsehwiedergabe während der kommenden Sportereignisse (also Fußball-​EM oder auch die Olympischen Spiele in London). Allerdings sind Fernsehwiedergaben mit Veranstaltungscharakter, also die sogenannten Public-​Viewing-​Veranstaltungen, zusätzlich bei der GEMA anzumelden und nach separaten Vergütungssätzen abzurechnen.
Diese werden nach der beschallten Fläche berechnet und beginnen bei 104 Euro (bis zu 100 Quadratmetern) und betragen bei einer Fläche bis zu 300 Quadratmetern 209 Euro. Wer nur ein Fernsehgerät aufstellt, muss dafür 32,81 Euro an die GEMA abführen.
Mit dem Deutschen Hotel– und Gaststättenverband (DEHOGA) hat die GEMA für die sportlichen Ereignisse einen Sondertarif vereinbart. Für die Zeit vom 8. Juni bis 12. August (also während der EM und der Olympiade) können Gastronomen die erforderlichen Rechte für die Wiedergabe von Fernsehsendungen zu diesem „günstigen Tarif“ erwerben.
GEMA pflichtig werden aber auch Betriebe, die in ihren Aufenthalts– oder Besucherräumen Fernsehgeräte in Betrieb nehmen, um Mitarbeitern oder Gästen die Möglichkeit zu bieten, diese sportlichen Ereignisse hautnah mitzuerleben.
Die GEMA-​Gebühren fallen an, weil rund um die Wettkämpfe Musikwerke öffentlich wiedergegeben werden, wie zum Beispiel der EM-​Song und die Nationalhymnen. Diese Lieder sind urheberrechtlich geschützt, und deshalb muss die Nutzung der GEMA angemeldet werden. Auch die Kommentare der Reporter sind urheberrechtlich geschützt. Im Auftrag der VG Wort nimmt die GEMA diese Rechte wahr. Und damit man kein „Foul“ an den Urhebern begeht, ist es erforderlich, diese Wiedergabe von Fernsehsendungen zu lizenzieren.

Anmeldeformulare kann man im Internet unter www​.gema​.de/​m​u​s​i​k​n​u​tzer/
lizenzieren/​meine-​lizenz/​veranstalter-​von-​events-​konzerten-​und–
theaterauffuehrungen/​
veranstaltungen.html herunterladen. Auskunft erhält man auch telefonisch unter der Nummer 07 11 – 22 52 – 710.