Kirchenwahlen der Evangelischen Landeskirche

Ostalb

Rems-Zeitung

Insgesamt sind am 1. Advent bei den Kirchenwahlen der Evangelischen Landeskirche im Kirchenbezirk Schwäbisch Gmünd 166 Kirchengemeinderatsmitglieder zu wählen. Die Kandidaten werden von der RZ in der Samstagsausgabe ebenso vorgestellt wie die Kandidaten aus den Dekanaten Schorndorf und Gaildorf.

Freitag, 29. November 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
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SCHWÄBISCH GMÜND.
Gemeinsam mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern werden sie in den nächsten sechs Jahren die Leitung der 20 Kirchengemeinden des Evang. Kirchenbezirks, dessen Grenzen dem Altkreis Gmünd entsprechen, übernehmen. In manchen Gemeinden haben sich gerade so viele Kandidaten zur Verfügung gestellt wie zu wählen sind. „Um so mehr brauchen diese eine Bestätigung und Legitimation ihrer Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung“, sagt Dekan Immanuel J.A. Nau, der alle Kirchenmitglieder auffordert, zur Wahl zu gehen.
Die Amtszeit für Kirchengemeinderäte und für die Landessynodalen dauert sechs Jahre. Neu ist, dass Jugendliche bereits ab 14 Jahre wahlberechtigt sind. Dekan Nau: „Ich setze darauf, dass die Erwachsenen ihre Jugendlichen an der Hand nehmen und ihnen beim Einüben demokratischer Verantwortung aufmunternd behilflich sind.“
Zu den Leitungsaufgaben der Kirchengemeinderäte gehören die Fürsorge zur Förderung des Glaubens und der christlichen Gemeinschaft, der Einsatz für diakonisches Engagement, der Auftrag zur Mitgestaltung der Gesellschaft und zur Weitergabe des Evangeliums. Die Entscheidung darüber, auf welche Weise dies in den Gemeinden geschehen kann oder soll, ist Sache des Kirchengemeinderates. Zudem sind die Kirchengemeinderäte verantwortlich für die äußere Ordnung und die Finanzen.
Auch die Mitglieder der Landessynode, des württembergischen Kirchenparlaments, werden am Sonntag gewählt. Insgesamt sind 1,9 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, 90 Landessynodale zu wählen. Die Württembergische Landeskirche ist die einzige der evangelischen Kirchen in Deutschland, welche die „Urwahl“ kennt. Die anderen Landeskirchen wählen ihre Synoden durch Delegation aus den Bezirkssynoden. Dekan Nau hofft auf eine große Wahlbeteiligung für die Landessynode, damit die Urwahl nicht in Frage gestellt werden kann.
Aufgabe der Landessynode ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Bereiche der kirchlichen Arbeit zu schaffen. Immer wieder setzt sie auch inhaltliche Impulse zu ethischen, ökologischen und gesellschaftlichen Fragen. Außerdem ist sie ein Gegenüber und gegebenenfalls auch Korrektiv des leitenden Gremiums der Landeskirche. Das ist der zwölfköpfige Oberkirchenrat mit dem Landesbischof als dessen Leiter, der zugleich die gesamte Evangelische Landeskirche in Württemberg repräsentiert.