Durlangen bleibt seiner Haltung treu: Kein Einvernehmen zum Bau eines Mobilfunkmastens

Ostalb

Rems-Zeitung

Das Bemühen der Gemeinde Durlangen, die Aufstellung eines Mobilfunkmastens zu verhindern, zieht sich nun schon über viele Jahre hinweg. Es wurde dabei auch der Rechtsweg beschritten, um eine Handhabe gegen die Privilegierung der Sendeanlagen zu erlangen. Auch wenn die Gerichte der Gemeinde letztlich nicht beipflichten wollten: Das Einvernehmen zu einem Mobilfunk-​Baugesuch wird auch weiterhin nicht erteilt. Allerdings hat dies de facto keine Auswirkung mehr auf das Genehmigungsverfahren.

Freitag, 27. September 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
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DURLANGEN (pm). Involviert waren dabei das Verwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht. Dieses Gericht hat am 20. Juni in letzter Instanz entschieden, dass es für Durlangen keine juristisch wirksamen Gründe gibt, um das kommunale Einvernehmen zum Mobilfunk-​Baugesuch zu verweigern. „Endgültig ist die Frage allerdings noch nicht entschieden, weil die von der Gemeinde Durlangen erhobene Verfassungsbeschwerde noch läuft“, machte Bürgermeister Dieter Gerstlauer in der gestrigen Gemeinderatssitzung deutlich. Jenes Verfahren habe allerdings keine aufschiebende Wirkung, stellte der Schultes auf Nachfrage aus dem Gremium klar. „Und wer bezahlt den Rückbau, wenn der Funkturm bereits gebaut ist und es sich im Zuge der Verfassungsbeschwerde herausstellt, dass er gar nicht hätte gebaut werden dürfen?“ wollte ein Gemeinderat wissen. „Wir jedenfalls nicht!“, so Gerstlauers Antwort.
Der Bürgermeister fügte hinzu, dass die juristischen Möglichkeiten der Gemeinde nach Auffassung der Rechtsschutzversicherung nun ausgeschöpft seien. „Jeden weiteren Rechtsstreit in dieser Frage bezahlen wir selbst — übrigens auch die Kosten für die Verfassungsbeschwerde. Die sind allerdings nicht sonderlich hoch!“. Gerstlauer informierte den Gemeinderat auch darüber, dass nach aktuellem Recht das Landratsamt ein verweigertes Einvernehmen einer Gemeinde nicht mehr offiziell durch einen Verwaltungsakt ersetzen müsse. Es reiche aus, dass die Baugenehmigung erteilt werde.
Die Gemeinde Durlangen müsse deshalb trotz des Bundesverwaltungsgerichtsurteils nicht ihr Einvernehmen erteilen, sondern könne ihrer Grundhaltung in dieser Sache treu bleiben. Da der Bauherr für die Ausführung seines Vorhabens nicht auf das kommunale Einvernehmen angewiesen sei, können auf die Gemeinde auch keine Schadensersatzforderungen wegen Verzögerung zukommen. „Wir sollten an unserer Rechtsauffassung festhalten!“, empfahl Gerstlauer — und der Gemeinderat folgte diesem Beschlussvorschlag einstimmig.
„Ich denke, dass wir mit dem wenigen, das wir haben, zurechtkommen“, lautete der Kommentar von Bürgermeister Gerstlauer zur aktuellen Steuerschätzung. Er räumte ein, dass Durlangen in den vergangenen Jahren nicht so sehr vom Wirtschaftsaufschwung partizipieren konnte wie manch andere Gemeinde.
Die Experten gehen zwar weiterhin von steigenden Einnahmen für die Kommunen aus. Allerdings müsse man von geringeren Wachstumsraten ausgehen, ergänzte dazu Susanne Rothaupt (Fachfrau für Finanzen beim Verwaltungsverband Schwäbischer Wald und zuständig für den Durlanger Haushalt).
Jeweils einstimmig wurden einige Aufträge vergeben: Ein weiteres Gewerk für die Rohbauarbeiten zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen; die neue Straßenbeleuchtung in Tanau, in der Täferroter Straße und in der Ludwig-​Bölkow-​Straße; der Austausch von Seilhängeleuchten gegen moderne LED-​Lampen.