Ab Freitag: 120 km/​h auf der B 29

Mögglingen

Rems-Zeitung

Auf der seit Ende April für den Verkehr freigegeben Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der B 29 gilt ab Freitag, 23. August 2019, auf der gesamten Streckenlänge und in beide Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/​h. Darauf macht jetzt das Landratsamt Ostalbkreis aufmerksam.

Montag, 19. August 2019
Heinz Strohmaier
35 Sekunden Lesedauer

Einer der wesentlichen Gründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung ist die Insellage der rund 6,9 km langen Umgehungsstrecke. An den jeweiligen Ausbauenden sind Bereiche mit niedrigen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 70 km/​h und 50 km/​h vor den jeweiligen Ampelanlagen vorhanden. Seit der Verkehrsfreigabe wurde festgestellt, dass es an den Ausbauenden immer wieder zu Rückstaus mit sehr unterschiedlicher Länge kommen kann, die oft unerwartet auftauchen und sehr schnell entstehen, was die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht. Im Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Polizeipräsidium Aalen und den betroffenen Gemeinden hat die Untere Straßenverkehrsbehörde des Ostalbkreises deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit das Tempolimit angeordnet