Nein zur Abschaffung: Gschwend behält unechte Teilortswahl bei

Gschwend

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Mit einer Zwei-​Drittel-​Mehrheit hält der Gemeinderat Gschwend am Verfahren der unechten Teilortswahl fest. Die Wahlbezirke bleiben unangetastet. Eine Garantie dafür, dass die Verwaltung entstehende Abweichungen rechtssicher begründen kann, gibt es nicht.

Mittwoch, 28. Juni 2023
Benjamin Richter
59 Sekunden Lesedauer

Eine „gute Gepflogenheit“ sei die unechte Teilortswahl bei Gemeinderatswahlen in Gschwend in den vergangenen Jahrzehnten gewesen, sagt Bürgermeister Christoph Hald.Seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Juli 2022, das eine Wahl in Tauberbischofsheim aufgrund einer Abweichung der Sitzverteilung von den Bevölkerungsanteilen für ungültig erklärte, stellt sich allerdings die Frage nach der Rechtssicherheit dieses Wahlverfahrens.Landauf und landab sind Gemeinderäte nun mit der Frage konfrontiert, ob sie die unechte Teilortswahl beibehalten oder abschaffen wollen. Darüber diskutierte am Montagabend in der jüngsten Sitzung auch der Gemeinderat in Gschwend.Schultes Hald erörterte, dass es bei der Frage mehr als zwei mögliche Antworten gebe, nämlich die Umstrukturierung der Wahlbezirke – wie in Ruppertshofen schon beschlossen – als Zwischenlösung angestrebt werden könne.Bei der jüngsten Wahl im Jahr 2019, legte er dar, hätte das Ergebnis in Honkling problematisch werden können – weil dem Ortsteil rein rechnerisch 1,19 Sitze im Gemeinderat zustehen, er mit einem Sitz jedoch zu 19 Prozent unterrepräsentiert ist​.Es ist die mathematisch betrachtet kleinstmögliche Abweichung – dennoch machte in Tauberbischofsheim bereits eine Differenz von 17,8 Prozent eine Wahlwiederholung notwendig.
Welche Positionen die Ratsmitglieder zur Frage nach Beibehalten oder Abschaffung vertraten, lesen Sie in der Rems-​Zeitung vom 28. Juni. Mit ein paar Klicks auch online im iKiosk erhältlich.