GOA-​Müllgebühren werden Anfang April fällig

Ostalb

Symbol-Foto: gbr

Die für den Ostalbkreis zuständige Abfallwirtschaftsgesellschaft GOA erinnert daran, dass zum 2. April der erste Teil der Müllgebühren für das Jahr 2024 fällig wird. Die Zahlung der Müllgebühren ist auf zwei Termine festgesetzt. Zum ersten Fälligkeitstermin kann jedoch auch der Gesamtbetrag bezahlt werden.

Montag, 25. März 2024
Gerold Bauer
54 Sekunden Lesedauer

Für die Zahlung der Gebühren sind zwei Fälligkeitstermine festgesetzt. Der erste Termin ist der 2. April 2024, der zweite der 1. Oktober 2024. Für den zweiten Fälligkeitstermin im Oktober gibt es jedoch keinen neuen Bescheid. Die Fälligkeit der zweiten Zahlung muss durch die Haushalte selbst überwacht werden. Wer möchte, kann zum ersten Fälligkeitstermin auch den Gesamtbetrag zahlen. Sofern laut Zahlungsplan ein Guthaben aus dem Vorjahr besteht, kann dieses beim Fälligkeitstermin für das erste Halbjahr (2. April 2024) in Abzug gebracht werden.

Um keinen Zahlungstermin zu verpassen, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. SEPA-​Lastschriftmandat (dann werden die Abfallgebühren jährlich an den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht). Das erteilte SEPA-​Lastschriftmandat wird ausschließlich zur Abbuchung der Abfalljahresgebühren verwendet. Haushalte können der GOA das SEPA-​Lastschriftmandat im Original per Post zusenden. Alternativ kann man das Lastschriftmandat auch direkt auf dem Kundenservice-​Portal www​.mygoa​.de online erteilen.

2. Gebühren-​Erinnerungsservice aktivieren
GOA-​Kunden können sich hierzu auf der GOA-​Homepage www​.goa​-online​.de anmelden und
werden dann jeweils eine Woche vor der Fälligkeit per E-​Mail daran erinnern, dass die Abfallgebühren fällig werden.