Fasching in Lorch: Alkohol mitbringen verboten

Ostalb

Rems-Zeitung

Beim Faschingsumzugam 8. Februar in Lorch ist das Mitbringen von Alkohol verboten.

Samstag, 14. Dezember 2019
Eva-Marie Mihai
30 Sekunden Lesedauer

Beim Faschingsumzugam 8. Februar in Lorch ist das Mitbringen von Alkohol verboten. Das hat der Gemeinderat Lorch beschlossen.
Die Verwaltung hat nach Absprache mit der Polizei vorgeschlagen, wie es in Schwäbisch Gmünd, Weiler oder Neuler bereits der Fall ist, mitgebrachten Alkohol in einem abgeschlossenen Bereich zu verbieten. Mit der neuen Polizeiverordnung sollen Kontrollen möglich sein. Werner Kolb (Freie Wähler) warf ein, dass man hier in Absprache mit der LFG arbeiten müsse, die die Umzüge mit großer Manpower begleiteten. Außerdem solle die Verwaltung darüber nachdenken, ob man nicht einen Zuschuss leiste. „Der Antrag auf einen Zuschuss für die LFG liegt seit Anfang dieser Woche vor“, sagte Bürgermeister Bühler.