Begrenzte Impfpflicht: Was bedeutet das für die Kliniken Ostalb?

Ostalb

Rems-Zeitung

Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am Freitag der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Das bedeutet: Die Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken kommt. Was bedeutet das für die Kliniken Ostalb?

Freitag, 10. Dezember 2021
Thorsten Vaas
32 Sekunden Lesedauer

Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 den vollen Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eine der Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Wie Prof. Dr. Ulrich Solzbach darüber denkt und welche Auswirkungen dies haben wird, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kliniken Ostalb im RZ-​Interview: „Ich kann die Argumente der Regierung durchaus nachvollziehen, aber ich befürchte, dass Impfunwillige aus Pflegeberufen ausscheiden oder diese gar nicht erst anstreben werden.“
Wie wird mit Beschäftigten verfahren, die sich nicht impfen lassen wollen? Das lesen Sie im RZ-​Interview am Samstag.