Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Ostalb

Rems-Zeitung

Bundestag und Bundesrat haben entschieden: Für vollständig Geimpfte und von einer Corona-​ErkrankungGenesene sollen bundesweit Lockerungen der Corona-​Maßnahmen gelten. Laut Bundesjustizministerium treten die Erleichterungen ab Sonntag in Kraft.

Samstag, 08. Mai 2021
Nicole Beuther
60 Sekunden Lesedauer

Demnach gelten ab Sonntag folgende Erleichterungen:Vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen sich wieder ohne Einschränkungen treffen. Das heißt: Bei Treffen mit anderen Personen werden sie nicht mitgezählt. Demzufolge können sich auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer beliebigen Zahl geimpfter Personen treffen.
Sofern die Zahl der Teilnehmer bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten beschränkt ist, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
Geimpfte und Genesene können künftig auch ohne vorherige Tests zum Beispiel Läden betreten, Zoos besuchen oder zum Friseur gehen.
Auch Ausgangsbeschränkungen fallen weg.
Zudem müssen Geimpfte und Genesene nach Reisen nicht in Quarantäne, außer sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.
Weiterhin gilt für sie aber die Maskenpflicht und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum.
Geimpfte müssen ihren Impfpass vorzeigen (die zweite Impfung muss 14 Tage zurücklegen). Seit Freitag wird im Ostalbkreis auch der Impfstoff Johnson&Johnson geimpft; hier reicht eine einmalige Impfung.
Genesene benötigen ein positives PCR-​Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Nur so lange kann von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden.
In welchen Bereichen im Ostalbkreis die Lockerungen kaum Auswirkungen haben und wie Vertreter verschiedener Branchen die neue Regelung bewerten, das steht am Samstag in der Rems-​Zeitung.