VW-​Vertragshändler zur Rücknahme eines Autos verurteilt

Ostalb

Rems-Zeitung

Am 12. Januar hat das Landgericht Ellwangen der Klage eines VW-​Kunden aus dem Kreis stattgegeben und den VW-​Händler dazu verurteilt, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Dieselfahrzeugs an den Käufer zurückzubezahlen. Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sonntag, 28. Januar 2018
Rems-Zeitung, Redaktion
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Der Kunde hatte 2014 für viel Geld einen neuen Sharan Diesel gekauft, der als sehr umweltfreundlich angepriesen wurde. Im Zuge des sogenannten „Diesel-​Skandals“ mussten VW und der Händler dann darüber informieren, dass der in diesem Fahrzeug eingebaute Motor von einer Software betroffen ist, durch die Stickoxidwerte im Vergleich zum Prüfstandslauf und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden. Die Rems-​Zeitung berichtet ausführlich über diesen Fall in der Montagausgabe.