Iggingen weist auf Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter hin

Iggingen

Rems-Zeitung

Schon mehrmals war das Parken entlang von öffentlichen Straßen Thema in der Igginger Gemeinderatssitzung. Bei der Sitzung am Montagabend kündigte Bürgermeister Klemens Stöckle nun eine Übersicht jener Straßen an, in denen das Parken verboten ist. Dabei gilt, dass für den fließenden Verkehr immer eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter freibleiben muss.

Dienstag, 19. Mai 2020
Nicole Beuther
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„Ansonsten ist das Parken verboten“, so Bürgermeister Stöckle, der eine Fahrbahnbreite von fünf Meter grundsätzlich als Problem sieht. Auch deshalb, weil beispielsweise Autos mit einer Breite von 1,60 Meter dort parken können, breitere Fahrzeuge hingegen nicht.
Über weitere Themen der Sitzung wie Breitbandausbau, Baugesuche und laufende Projekte berichtet die Rems-​Zeitung in der Mittwochausgabe.