Dein Datenschutz, unsere Aufgabe.

Zur Darstellung unserer Inhalte als Google AMP-Seite brauchen wir deine Zustimmung. Google wird damit erlaubt, Cookies und andere Technologien zu verwenden, um personenbzogene Daten von dir zu speichern und zu verarbeiten sowie Werbung entsprechend deiner Interessen anzuzeigen. In der Klassikansicht unserer Webseite erfolgt kein Tracking durch Google.

Ausführlichen Datenschutzhinweis anzeigen
Die AMP-Ansicht nutzt zusätzlich Google AdSense, einen Online-Werbedienst der Google Inc. („Google“). Google AdSense verwendet sog. „Cookies“ und „WebBeacons“, die eine Analyse der Website-Nutzung ermöglichen. Durch das Weiternutzen stimmst du der Verarbeitung der zu Ihrer Person erhobenen Daten durch Google zu.

Iggingen weist auf Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter hin

Iggingen

Rems-Zeitung

Schon mehrmals war das Parken entlang von öffentlichen Straßen Thema in der Igginger Gemeinderatssitzung. Bei der Sitzung am Montagabend kündigte Bürgermeister Klemens Stöckle nun eine Übersicht jener Straßen an, in denen das Parken verboten ist. Dabei gilt, dass für den fließenden Verkehr immer eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter freibleiben muss.

Dienstag, 19. Mai 2020
Nicole Beuther
26 Sekunden Lesedauer

„Ansonsten ist das Parken verboten“, so Bürgermeister Stöckle, der eine Fahrbahnbreite von fünf Meter grundsätzlich als Problem sieht. Auch deshalb, weil beispielsweise Autos mit einer Breite von 1,60 Meter dort parken können, breitere Fahrzeuge hingegen nicht.
Über weitere Themen der Sitzung wie Breitbandausbau, Baugesuche und laufende Projekte berichtet die Rems-​Zeitung in der Mittwochausgabe.