Corona-​Genesene: Wie können eigentlich sie ihren Status nachweisen?

Ostalb

Rems-Zeitung

Der Status von sogenannten Corona-​Genesenen wird jetzt bei vielen Gelegenheiten dem der Geimpften gleichgestellt. Doch wie können die Betroffenen ihre Genesung überhaupt nachweisen?

Dienstag, 18. Mai 2021
Heino Schütte
17 Sekunden Lesedauer

Viele Genesene waren ja auch nicht in ärztlicher Behandlung, sondern können allenfalls eine Absonderungs-​Mail des Landrats– oder Ordnungsamtes in Händen halten. Wichtig ist die Sechs-​Monats-​Frist im Anschluss an die Erkrankung, nach der ein Genesenen-​Status erlischt. Mehr zum Thema am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.