Lorcher Innenstadt soll erhalten bleiben

Lorch

Foto: rv

Die Stadt Lorch will das historische Stadtbild erhalten und pflegen. Darum beschloss der Gemeinderat nun einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre, die für zunächst zwei Jahre gilt.

Samstag, 23. März 2024
Sarah Fleischer
36 Sekunden Lesedauer

Planer Harald Wahl stellte dem Gemeinderat das Vorhaben vor. Es umfasst eine Fläche von gut 18 Hektar. Mit dem Bebauungsplan „Lorcher Innenstadt II“ soll das historische Erscheinungsbild auch in Zukunft erhalten werden. Für das Gebiet gilt seit 2011 der Bebauungsplan „Innenstadt Lorch“, der mit dem neuen Bebauungsplan um Vorschriften zur Gestaltung ergänzt wird.
Die Stadt erlässt außerdem für das Gebiet eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB. Damit soll sichergestellt werden, dass während des Planaufstellungsverfahrens keine Maßnahmen vorgenommen werden, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegenstehen.

Welche Vorschriften der Bebauungsplan vorsieht und ob Ausnahmen von der Veränderungssperre möglich sind, erfahren Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich am iKiosk.