Mögglingen: Bewährungsstrafe für Drogen-​Kleinhändler

Mögglingen

Symbolfoto: picture alliance /​ greatif | Florian Gaul

Wegen des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis hat das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd einen 51-​Jährigen aus Mögglingen am Dienstag zu einem Jahr und fünf Monaten Haft verurteilt und die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Mittwoch, 08. Mai 2024
Benjamin Richter
54 Sekunden Lesedauer

Konkret listete die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ellwangen acht Fälle auf, in denen der in Mögglingen wohnende Mann in den Wochen vor dem 24. Juli des vergangenen Jahres Marihuana und gestrecktes Amphetamin verkauft hat.Die größte Menge waren dabei 25 Gramm getrocknete Cannabisblätter, mit denen er 200 Euro verdiente; hauptsächlich bewegten sich die Rationen im Bereich zwischen einem und acht Gramm.Die Staatsanwältin klagte den 51-​Jährigen darüber hinaus an, in einem Fall Betäubungsmittel an einen Minderjährigen abgegeben zu haben, der zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt war.Der Angeklagte legte über seine Strafverteidigerin gleich darauf ein umfassendes Geständnis ab und räumte die sieben Drogenverkäufe an erwachsene Kunden vollumfänglich ein. Zu dem Verkauf an den damals 17-​Jährigen gab er auf diesem Wege an, von der Minderjährigkeit nicht gewusst zu haben.Als Grund für seine Taten nannte seine Anwältin die Finanzierung seines Lebensunterhalts, unter anderem auch des eigenen Betäubungsmittelkonsums.
Welche Zeugen angehört wurden und warum das Gericht dem Angeklagten die Abgabe von Drogen an Minderjährige letztlich nicht anlastete, lesen Sie am Mittwoch in der Rems-​Zeitung. Erhältlich ist die ganze Ausgabe auch im iKiosk.