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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Haftstrafe in Bewährungsstrafe umgewandelt

Die zu verbüßende Haftstrafe eines 21 Jahre alten Kfz-​Mechanikers, der Anfang vergangenen Jahres einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte, wird in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Donnerstag, 06. Juni 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 42 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Wohl von allen guten Geistern verlassen, jedoch anscheinend vom Teufel geritten, raste ein zur Tatzeit 21 Jahre alter Kfz-​Mechaniker aus einer Umlandgemeinde Anfang des vorigen Jahres mit seinem 380 PS starken Audi die Buchauffahrt mit über 150 km/​h hinauf und verursachte einen schweren Unfall, bei dem es außer Schwerverletzten ein Todesopfer gab. Das Gmünder Schöffengericht hatte danach eine zu verbüßende Haftstrafe von 15 Monaten verhängt. Damals hatte ihm Staatsanwalt Schwarz seine unangepasste Fahrt mit einer Geschwindigkeit von 150 bis 180 km/​h vorgeworfen. In einer Linkskurve hatte der Mann die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, war gegen die Leitplanke geprallt und dann auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort kollidierte er mit einem bergabwärts fahrenden Opel Corsa, bevor er wieder auf die eigentliche Fahrbahn geraten sei. Im Audi des Unfallverursachers wurde ein Mitfahrer so schwer verletzt, dass er noch am gleichen Tag verstarb. Auch die Fahrerin des bergabwärts fahrenden Corsas wurde schwer verletzt. Beim Unfallverursacher waren 0,76 Promille Blutalkoholgehalt festgestellt worden, und so lautete die Anklage auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung. Den Schuldspruch hatte der junge Mann akzeptiert, jedoch gegen die Höhe der zu verbüßenden Strafe Einspruch eingelegt, gegen den gestern im Landgericht Ellwangen unter dem Vorsitz des Leitenden Richters am Landgericht, Fischer, verhandelt wurde. Am Vorabend des Unfalls hatte er sich mit Freunden zu einem Fest getroffen. Dort wurde bis in den frühen Morgen gefeiert. Der Unfallverursacher hatte bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gmünd ausgesagt, er sei gegen sieben mit dem Taxi nach Hause gefahren. Um zwölf sei er in Hussenhofen am Schützenhaus verabredet gewesen, um zum Faschingsumzug nach Weiler zu fahren. Da habe er „sich richtig fit“ gefühlt. Mit drei Mitfahrern sei er dann die Buchauffahrt hinaufgefahren, wobei man in guter Stimmung gewesen sei. Er sei 120 bis 140 gefahren – also doppelt so schnell als erlaubt, stellte dazu damals Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer fest. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Gschwinder, hatte in der Verhandlung in Gmünd von einer Folge von Fehleinschätzungen durch seinen Mandanten, der bisher als besonnener Fahrer gegolten habe, gesprochen. Das Amtsgericht hatte eine Haftstrafe von 15 Monaten ausgesprochen und wegen der Schwere der Schuld keine Bewährung zugelassen. Das Landgericht in Ellwangen brauchte gestern in der Berufungsverhandlung recht lange, um zu einem Urteil zu kommen. Es milderte die zu verbüßende Haftstrafe in eine Strafe um, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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