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Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung /​Ausschreibung der Arbeiten fürs neue Lorcher Feuerwehrgerätehaus im Januar

Auf den nachträglich gewünschten Übungsturm am neuen Feuerwehrgerätehaus muss die Wehr noch verzichten. Immerhin wird er in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Freitag, 13. November 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 26 Sekunden Lesedauer

LORCH-​WALDHAUSEN (rw). Darauf einigte sich gestern Abend der Gemeinderat, der im Waldhäuser Dorfhaus tagte. Bürgermeister Karl Bühler machte eingangs deutlich, dass die Stadt von der „finanziellen Realität“ eingeholt worden sei. Ein Turm war in dem ursprünglichen, vor zwei Jahren beschlossenen Vorhaben nicht vorgesehen. Erst im Mai beantragte die Feuerwehr, an den Neubau mit Kosten in Höhe von knapp zwei Millionen Euro in der Maierhofstraße einen Übungsturm anzufügen. Die Kosten hätten sich auf etwa 120 000 Euro belaufen. Im Oktober beriet der Ausschuss für Stadtentwicklung mit dem Feuerwehr-​Kommandanten darüber. Planerisch stellt der Turm kein Problem dar. Doch der Ausschuss empfahl, wegen der düsteren Haushaltsaussichten das neue Haus erst einmal ohne zu bauen, zumal die Option baulich weiter besteht.
Die SPD-​Fraktion brachte den Vorschlag ins Spiel, am Feuerwehrgerätehaus weiter einzusparen, um den Turm doch bauen zu können. CDU-​Sprecher Gerhard Hackner winkte ab: Man solle angesichts der Förderzusagen „nicht mehr rumdiskutieren“ und mit dem Bau beginnen – ohne Turm. „Uns wäre es lieber, wenn der Turm in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen würde“, beantragte Heinz-​Joachim Herzig (FWV). Eine dem Haushalt angepasste Planungsrate für den Turm sei vorzusehen. Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, dass der Bau des Übungsturms noch nicht einmal in der mittelfristigen Finanzplanung unterzubringen sei, „Ihnen werden die Augen überlaufen, wenn wir im Dezember den Haushalt einbringen.“ Die SPD-​Fraktion stand mit ihrem Antrag, am Feuerwehrhaus selbst weiter einzusparen, allein auf weiter Flur. Worauf sie, wie die anderen Fraktionen auch, für die Einstellung einer Planungsrate und Aufnahme dieses Vorhabens in die mittelfristige Finanzplanung stimmte.
Die Lorcher Friedhofsordnung wird EU-​konform. Die Änderungen ergeben sich aus der EU-​Dienstleistungsrichtlinie, die im Land umgesetzt wird; die Kommunen müssen folgen. Im Wesentlichen soll der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr gefördert werden, was dem einheitlichen Binnenmarkt diene. Praktisch bedeutet es nur, dass die bisherige Friedhofsordnung redaktionell an das neue Muster des Gemeindetags angepasst wurde — eine eher bürokratische Angelegenheit. „Wir haben im Rathaus eine Verwaltung und keine Bürokratie“, schob der Bürgermeister seinen Ausführungen nach.

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