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Situation, Entwicklung und Konsequenzen wurden im Mögglinger Gemeinderat ausführlich vorgestellt

Kinderbetreuung und die Zukunft der Haupt– beziehungsweise Werkrealschule (wir berichteten) standen in der jüngsten Sitzung des Mögglinger Gemeinderats im Blickpunkt. Ausführlich wurde von der Verwaltung die Situation und Entwicklung sowie die finanziellen Konsequenzen im Kindergartenbereich vorgestellt.

Montag, 02. November 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 39 Sekunden Lesedauer

MÖGGLINGEN (rz). Das Thema liege der Gemeindeverwaltung sehr am Herzen, brachte Bürgermeister Ottmar Schweizer eingangs zum Ausdruck. Man wolle diese Sitzung der Zukunft „unserer Kinder und Jugendlichen widmen“. Sehr groß war in diesem Zusammenhang ja auch das Zuhörerinteresse.
Bereits im April wurde der Gemeinderat über den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung ab dem ersten Lebensjahr ab August 2013 informiert. Außerdem wurde die Entwicklung der Kinderzahlen bis zum Jahr 2013 und der daraus für die Gemeinde Mögglingen resultierende Handlungsbedarf dargelegt. Bei einer Betreuungsquote von 50 Prozent müssten bis 2013 voraussichtlich 35 Plätze für die Kleinkindbetreuung geschaffen werden. Der Gemeinderat hatte damals die Verwaltung beauftragt, ein Betreuungskonzept 2013 aufzustellen, mit welchem sich dann der neue Gemeinderat nach der Sommerpause auseinandersetzen sollte.
Den ersten Entwurf eines kommunalen Betreuungskonzeptes stellte Hauptamtsleiter Claus Knödler nun dem Gemeinderat vor. Neben einer Bestandserhebung und einer Bedarfsermittlung sind in diesem Grobkonzept auch schon Vorschläge enthalten, wie der ermittelte Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden könnte.
Derzeit gebe es zehn Plätze für 1– bis 3-​Jährige in der betreuten Spielgruppe „Zwergenstübchen“, getragen vom „Förderverein Miteinander Leben“, sagte Knödler. Für die noch zu schaffenden Betreuungsplätze könnte man sich die Einrichtung von zwei Ganztageskrippen mit je zehn Plätzen vorstellen. Es fehle aber nicht nur an Betreuungsplätzen für Kleinkinder, sondern auch an Ganztagesangeboten in den bestehenden Einrichtungen.
Eine mögliche Variante für den Ausbau des Angebots sieht die Verwaltung darin, die Gruppen im Kindergarten St. Josef von vier auf drei zu reduzieren und die Betreuung der 2– bis 3-​Jährigen aus dem Kindergarten herauszulösen, um damit Kapazitäten für eine Ganztagesgruppe zu schaffen. Im Kindergarten St. Maria ist offensichtlich eine Ganztagesbetreuung mit den vorhandenen Räumen nicht möglich. Ob die neu zu schaffenden Betreuungsplätze durch einen Anbau an bestehende Einrichtungen oder durch einen Neubau eingerichtet werden, damit muss sich der Gemeinderat in den nächsten Wochen und Monaten intensiv auseinandersetzen.
Eine gewaltige finanzielle Mehrbelastung kommt auf den Gemeindehaushalt zu
Die Umsetzung kostet die Gemeinde nach Berechnungen der Verwaltung zwischen 900000 Euro und 1,3 Millionen Euro. Außerdem müsste die Gemeinde mit doppelt so hohen laufenden Kosten für die Kinderbetreuung — derzeit knapp eine halbe Millionen Euro — rechnen. „Wenn wir uns für eine gute Lösung zu viel Zeit lassen, kann es sein, dass die Zuschusstöpfe schon leergeräumt sind“, sagte Kämmerer Thomas Kiwus. Außerdem sei der Bedarf im Ort da, weshalb schnell eine Möglichkeit für Betreuungsplätze gefunden werden sollte, wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt. Nicht anfreunden kann sich eine Gemeinderätin mit dem Gedanken, die unter 3-​Jährigen wieder auszugliedern. Stattdessen wurde vorgeschlagen, die großen Kindergartenkinder in der Schule unterzubringen und dort neue Räume zu bauen. Der Gemeinderat zeigte sich etwas erschlagen angesichts der finanziellen Belastungen, welche mit der Kinderbetreuung auf die Gemeinde zukommen werden. Das Betreuungskonzept soll deshalb im Rahmen der Klausurtagung Mitte November intensiv aufgearbeitet werden.
Das Land will Wettbewerb in der Kinderbetreuung nicht nur zwischen privaten und kommunalen Anbietern, sondern auch bei den Gemeinden untereinander. Unter dem Motto „Das Geld folgt den Kindern“, hat der Gesetzgeber im Kindertages-​Betreuungsgesetz deshalb auch einen interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder geregelt.
Bürgermeister Ottmar Schweizer: „Bislang musste die Gemeinde an andere Gemeinden nur bezahlen, wenn es kein vergleichbares Angebot am Ort gab. Nun hat die Standortgemeinde gegenüber der Wohnsitzgemeinde einen generellen Anspruch auf einen Kostenausgleich.
Die vom Gesetzgeber vorgesehene „Spitzabrechnungen“ würde allerdings einen sehr großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung haben sich deshalb alle Ostalbbürgermeister dafür ausgesprochen, für den Kostenausgleich keine Spitzabrechnung vorzunehmen, sondern die vom Gemeindetag empfohlenen Pauschalbeträge anzuwenden, erklärte Bürgermeister Ottmar Schweizer. Die Gemeinderäte pflichteten dem bei und stimmten dem Abschluss eines öffentlich-​rechtlichen Vertrages einheitlich zu.

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