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Fußball, Bezirksliga: 0:1-Niederlage bei der TSG Hofherrnweiler vom Sportgericht in einen 3:0-Sieg umgewandelt

Mit Spannung wurde das Urteil erwartet. Seit dem Wochenende ist klar, dass die Niederlage des FC Bargau bei der TSG Hofherrnweiler in einen 3:0-Sieg umgewandelt wird. Damit steigen die Germanen in die Landesliga auf und der FV Unterkochen rutscht auf den zweiten Rang ab. Von Patrick Tannhäuser

Montag, 21. Juni 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 45 Sekunden Lesedauer

Der Frust hielt sich bei Unterkochens Trainer Ede Kühnhold in Grenzen. „Es war doch ganz klar. Es hat sich schon jeder geäußert. Ich muss von diesem Urteil ausgehen und für die Bezirksliga planen“, sagt der FVU-​Coach. Selbst an die Verantwortlichen des FC Bargau gibt es keine Vorwürfe. „Das ist legitim und hätte jeder so gemacht“, gibt sich Kühnhold sehr sportlich. Ob es einen Einspruch von Seiten des FVU geben wird, weiß der Trainer noch nicht. „Das müssen die Verantwortlichen entscheiden.“
Die Presseerklärung des Fußballbezirks: Das Sportgericht Kocher/​Rems hat dem Einspruch des FC Germania Bargau gegen die Wertung des Bezirksligaspiels TSG Hofherrnweiler gegen FC Germania Bargau vom 6. Juni stattgegeben. Das ursprünglich mit 0:1 verlorene, die Meisterschaft in der Bezirksliga mit entscheidende Spiel wird mit 3:0 Toren für den FC Germania Bargau als gewonnen und für den Spielgegner entsprechend als verloren gewertet.
Nach Prüfung der Spielberichte des letzten Spieltages in der Kreisliga A, Staffel I, und der Bezirksliga steht fest, dass der Verein TSG Hofherrnweiler sowohl in der zweitem Mannschaft (im Vorspiel gegen den FC Germania Bargau II) als auch in der anschließenden Bezirksligabegegnung einen bereits über 19 Jahre alten Juniorenspieler eingewechselt hat. In beiden Fällen kam der Spieler lediglich zu Kurzeinsätzen gegen Ende der Begegnungen, trotzdem war er – nachdem er noch dem älteren A-​Juniorenjahrgang angehört und sportrechtlich als „Jugendspieler“ zählt – im zweiten Spiel nicht mehr teilnahmeberechtigt. Die Jugendordnung des Verbandes schließt den Einsatz eines Jugendspielers in zwei Begegnungen am gleichen Tag aus.
Für das Sportgericht steht weiter fest, dass sich der Verein TSG Hofherrnweiler mit dem Einsatz des Juniorenspielers in der Bezirksligamannschaft keinen Vorteil verschaffen wollte und auch nicht absichtlich gegen die Bestimmungen der Jugendordnung des Verbandes verstoßen hat. Vielmehr war davon auszugehen, dass in der allgemeinen Hektik (der zweiten Mannschaft der TSG Hofherrnweiler drohte noch die Relegation um den Klassenverbleib, unter diesem Gesichtspunkt war zu berücksichtigen wer letztlich noch in welchem Team eingesetzt werden konnte) an die Einschränkungen für den Einsatz von Jugendlichen in Herrenmannschaften nicht gedacht wurde.
Deshalb hat es das Sportgericht bei einem Strafrahmen zwischen 20 und 150 Euro für den Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers bei der Mindestgeldstrafe belassen. Das Verfahren gegen den Spieler, dem eigentlich kein Vorwurf zu machen ist, wurde eingestellt.

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