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Drei Satzungen für die Freiwillige Feuerwehr waren Thema im Mögglinger Gemeinderat

Gleich drei Satzungen für die Freiwillige Feuerwehr Mögglingen standen auf der Tagesordnung der vergangenen Gemeinderatssitzung. Die Feuerwehrsatzung, die Satzung für die ehrenamtliche Entschädigung sowie die Satzung über den Kostenersatz.

Donnerstag, 10. März 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
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MÖGGLINGEN (gvm). Nachdem im vergangenen Jahr eine Novelle zum Feuerwehrgesetz in Kraft getreten ist, war durch die betroffenen Rechtsänderungen auch die Neufassung der Feuerwehrsatzung erforderlich. Die Gemeinde lehnte sich dabei an das neue Satzungsmuster des Gemeindetags an. Die neue Feuerwehrsatzung regelt überwiegend die Organisation der Gemeindefeuerwehr und deren Gliederung und Verwaltung. Außerdem sind darin die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr geregelt. Neben der Einsatzabteilung (bisher Aktive Feuerwehr) und der Jugendfeuerwehr, wird es künftig auch eine Altersabteilung geben. Eine solche wurde bereits im Dezember des letzten Jahres gegründet. Zum ersten Leiter dieser Altersabteilung wurde Bernhard Borys gewählt.
Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat der Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen mit Abteilungen zu, genauso einstimmig wurde beschlossen, der Kameradschaftskasse einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro zu gewähren. Im Zuge der Neufassung des Satzungsrechts der Freiwilligen Feuerwehr, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen nicht mehr als Anlage zur Feuerwehrsatzung, sondern in einer eigenständigen Entschädigungssatzung zu regeln. Im Rahmen der Kalkulation der Feuerwehrkostenerstattungssätze bei Einsätzen war man zudem bestrebt, innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein einheitliche Entschädigungs-​sätze festzulegen. Die Verbandskämmerei der Verwaltungsgemeinschaft erarbeitete daraufhin einen Vorschlag für einheitliche Entschädigungssätze, der von Kämmereimitarbeiter Robert Golinski vorgestellt wurden. Im Vorfeld war dieser im Verwaltungsrat und in einer Feuerwehrkommandantenrunde besprochen worden. Ohne größere Diskussion hat auch der Gemeinderat die neu gefasste Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Mögglingen beschlossen.
Zu Diskussionen führte anschließend jedoch die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen. Auch hier war Anlass der Kalkulation die Änderung des Feuerwehrgesetzes. Bisher wurden die Vorhaltekosten für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte überwiegend anhand der jährlichen Einsatzstunden berechnet, was der Rechtsprechung widerspricht. Da die Fahrzeuge und Geräte rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bereitzuhalten sind, müsse nach Auffassung der Gerichte die Jahresstundenzahl zugrunde gelegt werden. Die Neukalkulation der Kostenerstattungssätze war für den Gemeinderat schlüssig, weshalb er dieser auch einstimmig zustimmte. Allerdings gab es Bedenken zum Satzungstext. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bemängelt, dass einzelne Begriffe für die Kostenersätze nicht eindeutig abgegrenzt seien. „So ist die Satzung anfechtbar“, war die Kritik eines Gemeinderates. Nach angeregter Diskussion sprach sich das Gremium deshalb dafür aus, die Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen zurückzustellen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Satzung nochmals zu überarbeiten und zu ergänzen.

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