Sozialdiakonischer Verein hilft bei der Grundausstattung für Schüler in Heubach
„Schulstart ohne Not“ — so soll es in allen Heubacher Haushalten heißen, die im September einen Erstklässler einschulen. Denn die Grundausstattung der Abc-Schützen überfordert in manchen Familien den finanziellen Spielraum.
Donnerstag, 24. März 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
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Bei den Schreibwarenläden Grau in der Bahnhofstraße und Stiegele in der Hauptstraße können ab sofort Familien fertig gepackte Ranzen bekommen. Sie benötigen dazu den Berechtigungsschein des Tafelladens im „Haus Übelmesser“ in der Adlerstraße 7. Der Tafelladen hat montags, mittwochs und freitags jeweils von 13 bis 16 Uhr geöffnet.
Wer Hartz IV-empfänger ist oder bis zu 30 Prozent über dem Berechnungssatz für Hartz IV liegt, bekommt in dieser Zeit nach einmaliger Prüfung solch einen Einkaufsschein. Konkret heißt das: ein Ehepaar mit einem Kind, das eingeschult wird, und nicht mehr als 1755 Euro im Monat netto hat, kommt nicht nur in den Genuss der Waren des Tafelladens, sondern kann auch für seinen Erstklässler eine vollwertige Erstausstattung erhalten. Sind zwei Kinder unter 14 Jahren in der Familie, darf das Nettoeinkommen etwa 2000 Euro nicht überschreiten.
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