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Nachrichten Ostalb

Was bringen die Neuerungen im Abfallrecht für die Ostalb-​Bürger?

Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat sich mit dem Gesetzesentwurf des neuen Kreislaufwirtschafts– und Abfallrechts befasst und erheblichen Nachbesserungsbedarf gesehen. Inzwischen ist eine erste Lesung im Bundestag erfolgt. Angesichts der aktuellen Diskussion sorgt sich Landrat Klaus Pavel um den Fortbestand einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig für den Bürger noch finanzierbaren kommunalen Abfallwirtschaft.

Montag, 15. August 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 2 Sekunden Lesedauer

OSTALBKREIS (pm). In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten des Ostalbkreises hat Pavel deshalb appelliert, die Belange der kommunalen Abfallwirtschaft im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises zu unterstützen und Änderungen im Gesetzentwurf auf der Basis des Bundesratsbeschlusses zu befürworten. Die kommunale Abfallwirtschaft habe sich, so der Landrat, in der Vergangenheit als ökonomisch und ökologisch hoch effizient erwiesen.
„Sie garantiert ein hohes Maß an Entsorgungssicherheit. Wird mit dem neuen Abfallrecht die Möglichkeit geschaffen, dass sich private Unternehmen die lukrativsten Geschäfte herauspicken können, sind drastische Gebührenerhöhungen für die privaten Haushalte die Folge“, befürchtet Pavel. „Durch die Zulassung gewerblicher Sammlungen würden abfallwirtschaftliche Gewinne privatisiert und zugleich Verlustgeschäfte kommunalisiert werden.“
Ganz konkret hatte dies stellvertretend für alle baden-​württembergischen Kreise der Präsident des baden-​württembergischen Landkreistags, Landrat Helmut M. Jahn, formuliert: „Alles was Geld bringt, insbesondere die Sammlung von Wertstoffen, aber auch des Gewerbemülls, soll in die Zuständigkeit der privaten Entsorger fallen, während für den teuer zu entsorgenden, wertlosen Restmüll die Kommunen zuständig bleiben sollen.“ Auch die bisherige auf ökologisch hochwertigem Niveau erfolgte Entsorgung von Gewerbeabfall sehen die Landräte gefährdet.
„Gewerblicher Rosinenpickerei nicht Tür und Tor öffnen“
Deshalb plädiert Pavel unter anderem dafür, die gewerbliche Sammlung einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen und im Übrigen an die Voraussetzung zu knüpfen, dass sie nach ihrer konkreten Ausgestaltung nur geringfügige negative Auswirkungen auf die Organisation und Planungssicherheit des öffentlich-​rechtlichen Entsorgungsträgers haben darf. Andernfalls öffne man der „Rosinenpickerei“ durch gewerbliche Wertstoffsammlungen Tür und Tor und nehme in Kauf, dass die Abfallgebühren in Zukunft wieder steigen werden.
Weiterhin soll aus Sicht des Ostalbkreises sichergestellt werden, dass die öffentlich-​rechtlichen Entsorgungsträger die überwachungspflichtig Abfälle über ein einheitliches Wertstofferfassungssystem gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen erfassen dürfen. Nur durch eine einheitliche Wertstofferfassung in kommunaler Regie lasse sich vermeiden, dass es zu einem ökonomisch und ökologisch ineffizienten Nebeneinander von Erfassungssystemen kommt. „Die einheitliche Wertstofftonne gehört in die formelle und materielle Systemträgerschaft der öffentlich-​rechtlichen Entsorgungsträger“, betont der Landrat.
Regelungsbedarf im neuen Gesetz sieht die Kreisverwaltung auch für alle gemischten Siedlungsabfälle, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Entsorgungsweg. Hier soll die Überlassungspflicht an die öffentlich-​rechtlichen Entsorgungsträger gelten, soweit sie denn zur Erfassung mit dem üblichen haushaltsnahen Erfassungssystem geeignet sind. Nur so ließe sich eine vollständige Privatisierung der Gewerbeabfallentsorgung vermeiden.
Und schließlich soll auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes die Möglichkeit bestehen bleiben, dass ein öffentlich-​rechtlicher Entsorgungsträger wie der Ostalbkreis seine Entsorgungspflichten ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen kann.
„Wir wollen unsere Gebührenkalkulation auf verlässlicher Basis durchführen und unseren Bürgerinnen und Bürgern stabile und mittelfristig sinkende Müllgebühren bieten können. Deshalb verfolgen wir die Entwicklung dieser Gesetzesnovelle mit großem Interesse, aber auch mit Sorge und bauen auf die aktive Unterstützung unserer Bundestagsabgeordneten“, erklärt Landrat Klaus Pavel abschließend.

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