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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Drei diffuse Fälle wurden am Dienstag vor dem Schwäbisch Gmünder Amtsgericht verhandelt

Auch wenn man mit der Ferienzeit ein wenig heile Welt verbindet, so geht doch dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd in dieser Zeit die Arbeit nicht aus. Und so konnte sich auch am Dienstag Amtsrichter Hans-​Dieter Grimm nicht über zu wenig Arbeit beklagen.

Mittwoch, 31. August 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
3 Minuten Lesedauer

VON DIETRICH KOSSIEN
SCHWÄBISCH GMÜND. Drei seiner an diesem Tag anliegenden Fälle haben wir verfolgt, bei denen man nicht so recht wusste, ob man lachen oder weinen sollte, weil sie weniger schwer wogen aber nichtsdestotrotz verfolgt werden mussten.
Gleich der erste Fall war ein solcher. Einem rund dreißig Jahre alten Mann wurde vorgeworfen, vorsätzlich mit dem Moped betrunken gefahren zu sein. Eine Fahrerlaubnis hatte er auch nicht, wie es ihm Staatsanwalt Goeth, nicht vor dem königlich bayrischen sondern dem Gmünder Amtsgericht vorwarf. Skurril waren die Einzelheiten. Die Polizei hatte zwischen Utzstetten und Täferrot an einer Wiese an der Straße liegend einen Mann gefunden. In einiger Entfernung lag in der Wiese das zu ihm gehörende Zweiradfahrzeug. Einen Helm hatte der Mann zwar aufgehabt, jedoch zwei Promille Alkohol im Blut. Dazu gab es von seiner Seite eine fabulöse Erklärung. Er sei gar nicht gefahren. Das Moped habe er über die Wiese zu einem Platz schieben wollen, wo es seine Freundin hätte abholen sollen. Da der Weg durchs hohe Gras aber so schwer gewesen sei, habe er den Motor angeworfen. Durch diese Erklärung wollte er wohl Glauben schenken, dass Fundort des Mopeds und seiner selbst um etliche Meter auseinander lagen.
Aufgrund dessen, dass ihn auch niemand hätte fahren sehen, beantragte sein Verteidiger einen Freispruch, stieß jedoch beim Staatsanwalt auf taube Ohren. Der war der Meinung, man müsse den Mann mit drei Monaten Freiheitsstrafe belegen, für die es auch keine Bewährung geben solle. Mit dem Freispruch konnte sich der Strafrichter nicht befreunden, setzte aber die drei Monate gnädiger weise zur Bewährung aus.
Verkettung unglücklicher Umstände bei einem weiteren Fall
Auch im nächsten Fall hatte der Teufel Alkohol seine Hand im Spiel. Doch war es hier wohl eher eine Verkettung unglücklicher Umstände, dass eine Frau aus einer Umlandgemeinde vor den Schranken des Gerichts erscheinen musste. Dort warf ihr Staatsanwalt Goeth ebenfalls vor, betrunken mit ihrem Fahrzeug gefahren zu sein. Richter Grimm befragte sie, und sie gab es unumwunden zu: „Ich kann nichts wegleugnen, ich schäme mich dafür!“ Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Kitzenmaier, wies auf besondere Umstände der Tat hin. So war ihr Auto im Kreisverkehr Heubach womöglich mit einem anderen Auto in Kontakt gekommen, doch an ihrem Auto stellte sie nichts fest. Aber sie bekam von der Heubacher Polizei die Aufforderung, doch vorbei zu kommen, weil ihr Fahrerflucht vorgeworfen worden sei. Aufgeregt machte sie sich auf den Weg, ohne daran zu denken, dass sie dem Alkohol zugesprochen hatte. Der Beamte auf dem Revier teilte ihr jedoch mit, dass es kein Verfahren gegen sie gebe. Pech für sie, dass ihr Alkoholgenuss wahrgenommen wurde.
Ihr Verteidiger legte glaubhaft dar, dass sie starkem Stress ausgesetzt sei. Dies in Bezug auf ihre pflegebedürftige Mutter und den Anforderungen auf ihrer Arbeitsstelle. Dem allem sei sie nicht gewachsen und habe so versucht, sich durch den Alkohol abzureagieren. Inzwischen habe sie aber freiwillig eine Therapie gemacht und setze diese mit einer Langzeittherapie fort. Da sie den Führerschein dringend benötige, plädierte ihr Anwalt dafür, dass sie ihn bälder wieder bekommen sollte. Das Gericht entschied, dass die ausgesprochene Geldstrafe von 800 Euro bestehen bleibt, aber die Zeit des Führerscheinentzugs auf acht Monate reduziert wird.
Der nächste Fall handelte von einem reiselustigen Asylbewerber. Der 1975 im indischen Bundesstaat Pandschab geborene Inder kam von dort, um in Deutschland Asyl zu beantragen. Er kam in die Unterkunft nach Schwäbisch Gmünd. Hier aber benahm er sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht so, wie er das als Asylant hätte tun sollen. Den ihm zugewiesenen Aufenthaltsort verließ er immer wieder, wurde wiederholt straffällig und auch immer wieder von der Bundespolizei beim Schwarzfahren durch die Republik in Hamburg, Karlsruhe, Stuttgart und Nürnberg erwischt.
Da er nun zum angesetzten Gerichtstermin nicht erschienen war, ließ ihn Amtsrichter Grimm kurzerhand durch die Polizei vorführen. Doch da ergaben sich Schwierigkeiten, denn entgegen dem Hinweis eines Prozessbeteiligten gab es Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, die er wohl doch nur mangelhaft verstand oder beherrschte. Die ihm vorgehaltenen Taten aber gab er ohne zu zögern zu. Um den Fall nun völlig aufzuklären, beraumte das Gericht einen weiteren Termin auf den 20. September um neun Uhr an. Der Angeklagte, über dessen Asylantrag noch nicht entschieden wurde, versprach, es nicht auf einen Haftbefehl ankommen zu lassen, sondern dann zu erscheinen.

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