Fußball, Kreisliga A: Spraitbach und Bargau wollen mehr als nur ein Wiederholungsspiel
Fünf Vereine haben laut A-Liga-Staffelleiter Matthias Potz fristgerecht ein Wiederholungsspiel gegen den FC Normannia Gmünd II beantragt (der FCN setzte in diesen Partien einen Spieler ohne gültige Spielberechtigung ein). Der FC Bargau und der FC Spraitbach gingen sogar noch einen Schritt weiter und legten beim WFV Einspruch gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts ein.
Donnerstag, 15. November 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
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Die Normannen haben eine Stellungnahme abgegeben. Aber: „Falls wir fünf Wiederholungsspiele machen müssen, werden wir diese selbstverständlich spielen“, so Eyrainer. Matthias Potz bestätigt: „Wenn es die Wiederholungsspiele gibt, dann werden diese erst ab März 2013 stattfinden können.“
Der FC Bargau und der FC Spraitbach haben jedoch nicht nur fristgerecht die Spielwiederholung beantragt, sondern gleichzeitig Einspruch gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts eingelegt. In einer Bargauer Stellungnahme heißt es: „Während den Normannen wegen des Einsatzes eines Spielers ohne Spielerlaubnis in zwei Partien die Punkte aberkannt wurden, wurde dem FCB und weiteren Vereinen lediglich ein Wiederholungsspiel in Aussicht gestellt. Diese Ungleichbehandlung will man sich nicht gefallen lassen, denn der betreffende Spieler hat nachweislich auch an diesen Spielen ohne gültige Spielberechtigung teilgenommen.“
Aufgrund des § 46 (3) sei mit einem zeitnahen Urteil zu rechnen. „Fakt ist, dass sich der FC Normannia II auf einige Wochen mit Doppelbelastung einstellen kann, wenn das Sportgericht die Wiederholungsspiele als rechtskräftiges Urteil feststellt“, so Potz. Im Jahr 2012 werde aber nur noch das eine oder andere ausgefallene Spiel in der A-Liga neu angesetzt, so der Staffelleiter.
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