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Fußball, Kreisliga A: Spraitbach und Bargau wollen mehr als nur ein Wiederholungsspiel

Fünf Vereine haben laut A-​Liga-​Staffelleiter Matthias Potz fristgerecht ein Wiederholungsspiel gegen den FC Normannia Gmünd II beantragt (der FCN setzte in diesen Partien einen Spieler ohne gültige Spielberechtigung ein). Der FC Bargau und der FC Spraitbach gingen sogar noch einen Schritt weiter und legten beim WFV Einspruch gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts ein.

Donnerstag, 15. November 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 52 Sekunden Lesedauer

Die Aussichten auf Erfolg sind nach der Spielordnung des WFV jedoch gering. Denn in der Spielordnung des Württembergischen Fußballverbands im § 46 (3) steht: „Hat ein nicht spielberechtigter oder teilnahmeberechtigter Spieler wiederholt an Pflichtspielen teilgenommen und ist der Verein in der Lage nachzuweisen, dass er nicht wider besseres Wissen oder nicht grob fahrlässig gehandelt hat, so soll ihm nur das erste gewonnene oder unentschiedene Spiel als verloren angerechnet werden; für die weiteren Spiele gelten die Bestimmungen des Abs. 2.“ Demnach haben die betreffenden Vereine nur die Möglichkeit, eine Spielwiederholung zu beantragen. „Diesen Antrag haben der FC Bargau II, FC Spraitbach, FC Mögglingen, SV Hussenhofen und TV Lindach fristgerecht eingereicht. Ob es zu den Wiederholungsspielen kommt, muss nun das WFV-​Sportgericht entscheiden“, erklärt A-​Liga-​Staffelleiter Matthias Potz. Laut seinen eigenen Statuten – wie oben beschrieben – kann der WFV das Urteil des Bezirkssportgerichts eigentlich nicht kippen, da dem FCN keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Im Gegenteil: „Unser Spielleiter Ralf Bähr hat sogar öfters bei der Passstelle nachgefragt, aber nie eine Auskunft bekommen. Es ist unumstritten, dass wir einen Formfehler begangen haben, aber auf mehrfache Nachfrage hätte man uns mitteilen können, dass wir für den Spieler Moritz Kolb nach der nachträglichen Freigabe noch einmal ein Formular zum WFV schicken müssen“, erklärt Normannias Fußballpräsident Heinz Eyrainer, der Ralf Bähr den Rücken stärkt.
Die Normannen haben eine Stellungnahme abgegeben. Aber: „Falls wir fünf Wiederholungsspiele machen müssen, werden wir diese selbstverständlich spielen“, so Eyrainer. Matthias Potz bestätigt: „Wenn es die Wiederholungsspiele gibt, dann werden diese erst ab März 2013 stattfinden können.“
Der FC Bargau und der FC Spraitbach haben jedoch nicht nur fristgerecht die Spielwiederholung beantragt, sondern gleichzeitig Einspruch gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts eingelegt. In einer Bargauer Stellungnahme heißt es: „Während den Normannen wegen des Einsatzes eines Spielers ohne Spielerlaubnis in zwei Partien die Punkte aberkannt wurden, wurde dem FCB und weiteren Vereinen lediglich ein Wiederholungsspiel in Aussicht gestellt. Diese Ungleichbehandlung will man sich nicht gefallen lassen, denn der betreffende Spieler hat nachweislich auch an diesen Spielen ohne gültige Spielberechtigung teilgenommen.“
Aufgrund des § 46 (3) sei mit einem zeitnahen Urteil zu rechnen. „Fakt ist, dass sich der FC Normannia II auf einige Wochen mit Doppelbelastung einstellen kann, wenn das Sportgericht die Wiederholungsspiele als rechtskräftiges Urteil feststellt“, so Potz. Im Jahr 2012 werde aber nur noch das eine oder andere ausgefallene Spiel in der A-​Liga neu angesetzt, so der Staffelleiter.

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