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Größte Entlastung der Kommunen in der Geschichte Deutschlands

Am 8. November wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuchs in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklärt: Norbert Barthle, MdB: „Die kommunalfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierung setzt sich weiter fort. Durch die beschlossene dauerhafte Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein bis 2016 voraussichtlich um rund 20 Milliarden Euro. Bislang bringen die Kommunen jährlich steigend über 4,1 Milliarden Euro für die Grundsicherung auf. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen gestärkt werden

Sonntag, 18. November 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 31 Sekunden Lesedauer

OSTALBKREIS (pm).

Das ist die größte Entlastung der Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei war es für uns wichtig, dass diese Entlastung bei den kommunalen Sozialausgaben nicht zweckgebunden ist. Nur wenn ausreichend Mittel zur freien Verfügung stehen, wird die Selbstverwaltungskraft vor Ort gestärkt. Das ist unser erklärtes Ziel.
Die Kostenübernahme der Altersgrundsicherung steht sinnbildlich für einen Paradigmenwechsel in der Bundespolitik. Anstelle – wie in der Vergangenheit – die Kommunen mit immer neuen Aufgaben und Ausgaben zu belasten, stärken wir die Städte, Gemeinden und Landkreise. Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete Politik der Bundesregierung. Die Früchte dieser Politik lassen sich auch an den Haushaltsbilanzen der Städte, Gemeinden und Kreise sehen: Die Kommunen erwirtschaften bereits im laufenden Jahr 2012 einen bundesweiten Haushaltsüberschuss in Höhe von circa 2,3 Milliarden Euro. Dieser Haushaltsüberschuss wird sich nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis 2016 kontinuierlich auf rund 5,5 Milliarden Euro steigern.“
Zum Hintergrund aus der Sicht von Norbert Barthle: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatte Rot-​Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten seit der Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich rund vier Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels. Rot-​Grün speiste die Kommunen damals mit einer fixen Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro ab und war nicht bereit, den Bundesanteil zu erhöhen.
Der Tiefpunkt der Kommunalfinanzen war zu Beginn der zweiten Wahlperiode von Gerhard Schröder mit einem Kommunaldefizit von 8,4 Milliarden Euro erreicht – fünf Jahre vor der Insolvenz von Lehman Brothers, dem Auftakt zur globalen Finanzmarkt– und Wirtschaftskrise.

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