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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Trotz schwangerer Freundin 13-​Jährige sexuell missbraucht

Obwohl seine Freundin bereits von ihm schwanger war und eine andere behauptete, ebenfalls ein Kind von ihm zu erwarten, konnte ein 20-​Jähriger nicht der Versuchung widerstehen, ein dreizehnjähriges Mädchen sexuell zu missbrauchen. Deshalb stand er gestern vor dem Jugendschöffengericht, wo er nur mit viel Glück an einer sofort zu verbüßenden Freiheitsstrafe von zwei Jahren vorbeischrammte.

Donnerstag, 29. März 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 46 Sekunden Lesedauer

Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Was eine solche bedeutet, hatte er bereits in der seit Januar dauernden Untersuchungshaft erleben müssen. Dort zeigten selbst seine Haftgenossen für ihn als Sexualstraftäter kein Pardon und gingen ihn dermaßen an, dass er in eine andere Haftanstalt verlegt werden musste. Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, Jugendrichter Thomas Hegele, befragte den vermeintlichen Sexualstraftäter, der 1993 in Gmünd geboren wurde und nur mit Mühe den Hauptschulabschluss schaffte. Von der alleinerziehenden Mutter trennte er sich alsbald, brach auch eine Ausbildung ab, trieb sich bei „Freunden“ herum. Eine Arbeitsstelle wurde ihm gekündigt, weil er sich dort mit Mitarbeitern anlegte.
Staatsanwalt Ullrich Karst hielt ihm sein ihm zur Last gelegtes Verbrechen vor. So habe er das junge Mädchen unter einem Vorwand aufgesucht, auf das Bett in ihrem Zimmer geworfen, zum Teil ausgezogen und vergewaltigt. In der Befragung durch Richter Hegele stritt er das ab, nicht jedoch den sexuellen Verkehr. Doch der Richter hätte gerne gewusst, warum das Mädchen wohl eine derart falsche Aussage gemacht haben sollte.
Das Mädchen – so der Beschuldigte – habe er am Bahnhof kennengelernt. Da habe sie ihm erzählt, ein Stalker würde sie verfolgen. Von einem anderen Jugendlichen habe er ihre Adresse erfahren und sei dort hin gegangen, um mit ihr zu sprechen. Er musste sich aber die Aussage des Mädchens vorhalten lassen, dass er sie in ihr Zimmer gedrängt und auf das Bett geworfen habe. Das stimme nicht, sagte er, sie hätten sich gegenseitig ausgezogen und wären danach auf den Balkon, um zu rauchen. Staatsanwalt Karst wollte wissen, ob er wohl glaube, dass seine Geschichte große Überzeugungskraft habe.
Richter Hegele gab zu bedenken, dass man im Falle eines Geständnisses auch eine Jugendstrafe von zwei Jahren mit einer Vorbewährung aussprechen könnte. Anzunehmen war, dass man dem Mädchen damit eine erneute Schilderung ersparen wollte. Nach einer Besprechung gab der Vorsitzende bekannt, dass man in dieser Hinsicht eine Übereinkunft erzielt habe. Das Strafregister des jungen Übeltäters war nicht mehr blütenrein, sondern verzeichnete schon sechs Vorstrafen im jugendlichen Alter wegen Diebstahls, Betäubungsmittel-​Missbrauchs, Schwarzfahrens, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Die Jugendgerichthelferin Biedermann erwähnte andauernde Konflikte im Elternhaus, frühe Kenntnis von Gewalt, Lernschwierigkeiten und Problemen mit Mitschülern und Zuhause, Cannabisgebrauch und Alkohol. Gerichtliche Weisungen habe er ignoriert. Jetzt habe er zwar eine Freundin mit positiven Einfluss, doch sie befürchte, dass sein Verhalten wieder umkippen könne. So könne sie keine günstige Prognose stellen.
Staatsanwalt Karst meinte, dass man für die Tat keine Worte finden könne. Er lege ein Verhalten an den Tag, als „würde ihm alles am Arsch vorbei“ gehen. So habe er nach der Tat seine Freundin angerufen und gesagt, er würde mit einem Freund vorbeikommen. Damit vermittle er den Eindruck, als sei alles für ihn nebensächlich. Ein Problem für ihn sei nun, „wie lange bleibe er draußen“. Der Staatsanwalt machte ihm mehr als deutlich, dass er innerhalb kurzer Zeit zur Vollstreckung antreten müsse, wenn er eine ausgesprochene Vorbewährung nicht einhalte und die Akte erneut auf seinen Tisch kommen würde. Ein soziales Training, eine Therapie und 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit seien unumgänglich.
Das Jugendschöffengericht verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die fällig wird, wenn er eine sechsmonatige Vorbewährung bricht. Außerdem gab ihm das Gericht diverse Weisungen auf, die er zwingend befolgen muss. So muss er sich bis auf 50 Meter von der Geschädigten entfernt halten und darf auch keinen wie auch immer gearteten Kontakt mit ihr aufnehmen. Er muss ein soziales Training absolvieren und sich in nachweislich psychiatrische Behandlung begeben, er müsse einer ihm angebotene 400-​Euro-​Beschäftigung nachgehen und sich an die Berufsberatung wenden sowie 160 Arbeitsstunden gemeinnütziger Art ableisten. Auch Jugendrichter Hegele machte ihm klar, dass er mit dem schweren sexuellen Missbrauch des Mädchens auch gegenüber seiner Freundin einen großen Vertrauensbruch begangen habe.

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