Alfdorf ändert Abwassergebührenwesen
Eine sehr umfassende Beschlussvorlage legte Bürgermeister Michael Segan am Montag den Gemeinderäten in Sachen Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserbeseitigung vor. Fragen gab es dennoch einige.
Montag, 20. August 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
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Teile der bisherigen Abwassersatzung Alfdorfs, die beim Abwasser nur den Frischwassermaßstab anlegen, wurden durch das Urteil nichtig. Die Änderung der Abwassersatzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
Es gibt einige Feinheiten in der vom Büro Schneider und Zajontz erstellten Kalkulation zu beachten: Bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser ist eine Pauschalregelung zur Abgeltung des der Zisterne zurechenbaren Abwassers vorgesehen, da der Einbau von Zwischenzählern mit einem hohen Aufwand verbunden sein kann. Die pauschal anzusetzende Abwassermenge orientiert sich am durchschnittlichen Wasserverbrauch für die Toilettenspülungen pro Person und Jahr. Einschlägigen Literaturangaben zufolge entfällt vom Wasserverbrauch eines Haushalts bis zu einem Drittel auf die Toilettenspülung. Bei einem Durchschnittshaushalt mit zwei bis drei Personen in Alfdorf ist eine Pauschalmenge von 11 Kubikmeter pro Jahr und Person anzunehmen.
In Alfdorf, darauf machte Gemeinderat Wolfgang Hipp aufmerksam, liegt der Frischwasserverbrauch mit 96 Liter pro Person und Tag unter dem Durchschnitt. Als größeren Anreiz zur Umrüstung auf Zisternen hätte er es gerne gesehen, wenn der dafür fällige Betrag reduziert worden wäre. „Wie will man das begründen?“, hielt ihm der Schultes entgegen. Dies gehe zu Lasten der anderen Gebührenzahler. Eine längere Debatte entspann sich darüber, ob die Kosten für den „normalen Haushalt“ nun gleich bleiben oder am Ende doch steigen. Die Verwaltung legte dar, dass sich Vergleiche in diesem Fall schlecht ziehen lassen, zu viele unterschiedliche Faktoren flössen von Jahr zu Jahr mit ein. Und künftig handele es sich um individuelle Zahlen, „Beispielfälle nützen da nichts“, so Bürgermeister Michael Segan. Bei einer Enthaltung stimmten die Räte der Kalkulation und der geänderten Abwassersatzung zu.
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