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Vom Gesetzgeber überholt

„Der Gesetzgeber hat uns überholt“, stellte Bürgermeister Frederick Brütting beim Thema Vergnügungsstättenkonzeption in der Gemeinderatssitzung fest. Nach dem neuen Landesglücksspielgesetz bestünden ganz andere Möglichkeiten (die RZ berichtete am Montag, 18. Februar, darüber).

Dienstag, 19. Februar 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
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HEUBACH (rw). Dennoch sei es richtig gewesen, im Juli die Konzeption zu beschließen, „sonst hätte man keine Veränderungssperre erlassen können.“ Nicht ganz sicher in dieser Sache war sich Stadtrat Manfred Schmidtke (UB/​SPD). Vor allem ein eventuell nötiger Wiedereinstieg in die Bebauungsplanverfahren könne als unzulässiger Verhinderungsversuch aufgefasst werden. Im Ziel war man sich jedoch einig: „Wir wollen diese Glücksspieleinrichtungen in Heubach nicht“, so Roland Hegele (CDU). Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat, die Vergnügungsstättenkonzeption und die Veränderungssperre in der Innenstadt aufzuheben und die Bebauungsplanverfahren im Gewerbegebiet abzubrechen. Ein Vorwurf ging in Richtung des beratenden Büros: Es hätte schon auf den Entwurf des Staatsvertrags von 2011 hinweisen können, wo sich das neue Instrumentarium abgezeichnet habe.

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