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Im Alfdorfer Gemeindewald steht die Nutzfunktion im Vordergrund

Alle zehn Jahre erfolgt die so genannte „Forsteinrichtung“ — und für Alfdorf steht diese nun für die Jahre 2015 bis 2024 ins Haus. Mit diesem Fachbegriff ist die grundsätzliche Weichenstellung für die Bewirtschaftung von Waldflächen gemeint. In der gestrigen Sitzung des Alfdorfer Gemeinderats erläuterte Revierförster Gert Pfeiffer einen gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten Entwurf über die „Eigentümerziele“.

Montag, 28. April 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
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ALFDORF. Insbesondere wenn die öffentliche Hand, also das Land oder die Gemeinde, Eigentümer von Waldflächen ist, stellt sich die Frage, ob der Wald primär ein Nutzwald ist (also die Erzielung eines Gewinns im Vordergrund steht) oder ob eher die Erholungsfunktion oder aber die Schutzfunktion (Wald als Erosionsschutz in Hanglage oder als Trinkwasserschutzgebiet) Priorität haben soll. Für Alfdorf, so Pfeiffer, bestehe kein Zweifel, dass die Nutzfunktion dominiert. An zweiter Stelle rangiere die Erholungsfunktion und die geringste Bedeutung habe auf Alfdorfer Gemarkung die Schutzfunktion.
Entsprechend dieser Prioritätenliste werde auch das für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehende Budget verteilt. In stadtnahen Wäldern zum Beispiel stehe häufig die Erholungsfunktion ganz oben. „Entsprechend wird dort viel investiert, um den Wald für die Freizeitnutzung zu erschließen. Die Waldarbeiter bauen dann verstärkt Brücken, Sitzbänke oder Sportgeräte“.
Revierförster Pfeiffer erläuterte ausführlich, dass der Naturschutzgedanke mittlerweile bei jedweder Form der Waldbewirtschaftung eine viel größere Rolle als früher spiele. Früher sein man per Gesetz nämlich davon ausgegangen, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung grundsätzlich im Einklang mit dem Naturschutz stehe. Heute hingegen sei diese Formulierung im Waldgesetz gestrichen und es gelte vielmehr der Grundsatz, das jede Bewirtschaftung ein Störfaktor für die Natur sei. Daraus werde auch die Verpflichtung abgeleitet, für die aus der Bewirtschaftung entstehenden Eingriffe in die Natur einen Ausgleich zu schaffen. Und zwar in Form von Rückzugsflächen, auf denen sich Flora und Fauna ungestört von menschlichen Eingriffen entfalten können. Diese so genannten Waldrefugien sollen speziell ausgewiesen werden und zirka fünf Prozent der Fläche ausmachen. Zusätzlich sei es notwendig, auch noch einzelne Baumgruppen beziehungsweise Einzelbäume als Rückzugsflächen auszuweisen. Grundsätzlich war der Gemeinderat mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Es wurde aber davor gewarnt, dass von diesen Klein-​Bannwäldern eine erhöhte Borkenkäfergefahr ausgehe.

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