DSGVO: Die Zeit drängt!
Der 25. Mai nähert sich unaufhaltsam — das Datum, ab dem die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt! Das stimmt allerdings auch nicht ganz, den in Kraft getreten ist sie schon vor einem Jahr, jedoch hat man allen Betroffenen eine „Schonfrist“ bis zu diesem 25. Mai 2018 gewährt. Aber wer ist betroffen und was ist zu tun?
Dienstag, 03. April 2018
Heinz Strohmaier
53 Sekunden Lesedauer
Alle haben nun das gleiche Problem. Das heißt „Zeit“. Denn in siebeneinhalb Wochen ist es soweit. Da läuft man Gefahr, schon die ersten Bußgelder bezahlen zu müssen, weil man nicht rechtzeitig oder nicht den/die Richtige/n als Datenschutzbeauftragten benannt hat. Für alle ist die wichtigste Information: Prüfen Sie Ihren Internet-Auftritt, denn hier kann jedermann auf der ganzen Welt auf Anhieb feststellen, wenn Sie bestimmte Grundlagen noch nicht erfüllt haben. Die Rems-Zeitung hat in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Ostalb und dem Amt für Bildung Sport der Stadt Schwäbisch Gmünd am 5. April einen Info-Abend angeboten. Doch die Veranstaltung ist längst ausgebucht. Mehr darüber am Dienstag, 3. April, in der Rems-Zeitung.
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