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Landesweite Schwerpunktkontrollen zur Corona-​Verordnung

In der kommenden Woche, vom 7. bis zum 13. Dezember, wird es landesweite Schwerpunktkontrollen zur Corona-​Verordnung geben. Die Polizei wird im Land die Maskentragepflicht im öffentlichen Raum und die Regelungen zur Zusammenkunft von Personen verschärft kontrollieren. Was alles beachtet werden muss.

Sonntag, 06. Dezember 2020
Nicole Beuther
1 Minute 11 Sekunden Lesedauer

„In dieser Zeit ist es eine der ersten Bürgerpflichten, eine Maske zu tragen – denn wer sie nicht trägt, gefährdet Gesundheit, Leib und Leben seiner Mitmenschen. Das ist nicht hinzunehmen. Die meisten Menschen halten sich daran, aber immer noch gibt es Unvernünftige, Rücksichtslose, Verantwortungsverweigerer. Deshalb muss der Kontrolldruck hochgehalten werden. Das tun Polizistinnen und Polizisten seit Monaten, indem sie immer wieder auf die Einhaltung der Corona-​Regeln hinweisen und Verstöße konsequent ahnden. In der kommenden Woche, vom 7. bis zum 13. Dezember 2020, wird das weiter verstärkt und die Polizei wird im Land die Maskentragepflicht im öffentlichen Raum und die Regelungen zur Zusammenkunft von Personen verschärft kontrollieren. Wir werden diese Woche flächendeckend im ganzen Land entsprechende Schwerpunktkontrollen machen. Bei den Schwerpunktkontrollen werden die Polizistinnen und Polizisten auch den Dialog suchen, um den Menschen den hohen Sinn der Maßnahmen ins Bewusstsein zu rufen“, kündigte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl an. Mit Beschluss vom 30. November hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-​Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung trat am 1. Dezember in Kraft und beinhaltet unter anderem eine Verschärfung der Maskentragepflicht. Die Maskenpflicht gilt künftig auch unter anderem für Arbeits– und Betriebsstätten, vor allem in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen, vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten (z.B. Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten) sowie den zugehörigen Parkplätzen, an Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle. Mehr zur Verordnung unter https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​i​n​f​o​s​-​z​u​-​c​o​r​o​n​a​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​d​e​s​-​l​a​n​d​e​s​-​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​berg/

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