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Passive Sterbehilfe erlaubt: Das sagen Ärzte und Politiker aus der Region

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach passive Sterbehilfe erlaubt wird, ist in der Region begrüßt worden. Das sagen Ärzte und Politiker aus der Region.

Mittwoch, 26. Februar 2020
Eva-Marie Mihai
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Nun müsse der Bundestag die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass einerseits die Selbstbestimmung bis zum Tod gewahrt bleibt, dass aber andererseits aus der Sterbehilfe kein Gewerbe werde, betonen die Abgeordneten von der Ostalb.

„Gut, dass die höchste Instanz entschieden hat. Das schafft Rechtssicherheit“, sagt auch Dr. Andreas Prengel. Er ist Chefarzt der Anästhesie an der St. Anna-​Virngrundklinik in Ellwangen und Vorsitzender der dortigen Ethikkommission. Sie wird, wie berichtet, eingeschaltet bei medizinethischen Fragen im Angesicht des Todes bei schwer kranken Patienten. Dieses Urteil des höchsten Gerichts mache es zwar möglich, dass Ärzte unheilbar kranken Patienten Medikamente geben, die zum Tode führen. „Aber einnehmen muss die oder der Betroffene es selbst“, stellt der Mediziner klar. Nach wie vor dürfe ein Arzt auch keine tödlichen Spritzen verabreichen. Für Prengel ist ohnehin klar, dass er tödlich wirkende Medikamente nur Menschen geben würde, die er persönlich kennt und bei denen er überzeugt ist, dass sie wirklich eine tragbare Entscheidung getroffen haben. „Eben mal anrufen und ein solches Medikament bei einem Arzt verlangen, das geht nicht.“

Prengel erwartet jetzt, dass die Palliativstationen ausgebaut werden, die durchaus die Möglichkeit hätten mit Schmerzmitteln die Lebensqualität so weit zu verbessern, dass gar nicht erst der Wunsch aufkommt, das Leben selbst zu beenden. Was er aber auf keinen Fall will, sagt der Chefarzt auch: Sterbehilfe darf kein Geschäft werden, mit dem man Geld verdienen kann.

Den gesamten Text lesen Sie am 27. Februar in der Rems-​Zeitung.

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