Gehalt von Bürgermeister: Alemazung bekommt dieselbe Einstufung wie sein Vorgänger
Die Besoldung des neuen Bürgermeisters Dr. Joy Alemazung war am Dienstag Thema in der Heubacher Gemeinderatssitzung.
Donnerstag, 18. November 2021
Nicole Beuther
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Aufgeführt sind die Besoldungsgruppen im Landeskommunalbesoldungsgesetz. Dieses besagt, dass bei Gemeinden zwischen 5001 und 10 000 Einwohnern die Besoldungsgruppen A 16 in der höchsten Stufe (Monatsgehalt rund 7900 Euro) und B 2 (Monatsgehalt rund 8200 Euro) möglich sind. Häffner informierte darüber, dass sich die Stadt Heubach mit 9906 Einwohnern (Stand 30.6.21) an der oberen Grenze dieser Bevölkerungsspanne befindet und es zudem fünf Schulen, zwei Bäder, eine Stadtbibliothek und einen Verkehrslandeplatz gibt und die Stadt insgesamt eine „außerordentliche“ Infrastruktur aufweist. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, den Dienstposten des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 2 einzuweisen. Die Stadträte stimmten dem entsprechenden Beschlussvorschlag zu. Einzig Günther Lux machte den Vorschlag, Alemazung zunächst in A 16 einzustufen. Ein halbes Jahr später könne die Einstufung in B 2 erfolgen; „er sollte sich bewähren ein halbes Jahr“. Häffner erklärte, dass die Festlegung auf eine Besoldungsgruppe immer für die gesamte Wahlperiode gilt.
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