Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Corona-​Hotspot: Ab Montag Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte im Ostalbkreis

Jetzt Ist es offiziell: Ab Montag gilt im Ostalbkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte. Zudem gibt es weitere Beschränkungen. Das müssen Sie jetzt wissen.

Sonntag, 21. November 2021
Thorsten Vaas
4 Minuten Lesedauer

Der Ostalbkreis ist Spitzenreiter bei den Corona-​Neuinfektionen im Land. Die 7-​Tage-​Inzidenz hat sich innerhalb von zwei Wochen auf 702,2 erhöht, damit fast verdoppelt und liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Das macht den Ostalbkreis zu einem Corona-​Hotspot. Deshalb hat das Sozialministerium Baden-​Württemberg jetzt die Landkreisverwaltung angewiesen, durch eine Allgemeinverfügung weitgehende Beschränkungen für nicht Geimpfte und nicht Genesene anzuordnen.
Landrat Dr. Joachim Bläse: „Wie bereits am vergangenen Freitag angekündigt, kommen nun auf all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die nicht immunisiert sind, weitreichende Einschränkungen zu. Leider zeigt sich beim Infektionsgeschehen im Ostalbkreis keine Abschwächungstendenz. Die Verbote gelten deshalb bereits ab Montag, 22. November 2021 bis zunächst einschließlich 15. Dezember.“

Was bedeutet nächtliche Ausgangsbeschränkung?
Wer nicht geimpft ist, darf ab Montag, 22. November, zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nur aus eine triftigen Grund verlassen. Lahl erhofft sich dadurch, nächtliche Begegnungen, Besuche bei Freunden, Partys zu verhindern. Wie Landrat Joachim Bläse bereits am vergangenen Freitag angekündigt hat, kommen nun auf all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die nicht immunisiert sind, weitreichende Einschränkungen zu. „Leider zeigt sich beim Infektionsgeschehen im Ostalbkreis keine Abschwächungstendenz. Die Verbote gelten bis zunächst einschließlich 15. Dezember 2021.“

Was sind triftige Gründe?
Ungeimpfte Personen, dürfen nur aus triftigen Gründen zwischen 21 und 5 Uhr nach draußen. Triftige Gründe sind laut Landratsamt insbesondere:
# die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
# der Besuch von Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen. Erfasst werden davon etwa Veranstaltungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der kommunalen Selbstverwaltung (Sitzungen von Gremien, Abstimmungen und Wahlen) und der Rechtspflege (Gerichtstermine, Aussagen bei Staatsanwaltschaft beziehungsweise Polizei),
# Zusammenkünfte, die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit dienen
# Veranstaltungen zur Religionsausübung
# der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
# die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
# die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
# die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge– und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
# die Begleitung sterbender Personen,
# unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,
# sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.

Was ist mit weiteren Zutrittsbeschränkungen?
Neben der Ausgangsbeschränkung erlässt der Ostalbkreis weitere, über die Alarmstufe hinausgehende 2G-​Zugangsbeschränkungen. Der Zutritt zu folgenden Einrichtungen ist ausschließlich immunisierten Besucherinnen und Besuchern gestattet:
# Gastronomie, Vergnügungsstätten und ähnlichen Einrichtungen im Freien,
# Mensen, Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz sowie Betriebskantinen für externe Personen im Freien, das heißt: das Zutrittsverbot gilt für jede Versorgung mit Essens– und Getränkeausgabe in einem Betrieb zum Verzehr in der Kantine an Ort und Stelle,
# Beherbergungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von Geschäftsreisenden,
# Betriebe des Einzelhandels, Ladengeschäfte und Märkte, die ausschließlich dem Warenverkauf an Endverbraucher dienen;
# Betriebe von körpernahen Dienstleistungen, ausgenommen ist der Zutritt zur Physio– und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischen Fußpflege und zu ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen,
# Sportausübung in Sportstätten im Freien (die Regelungen zu Sportwettkämpfen aus der CoronaVO Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums bleiben unberührt)

Gibt es Ausnahmen von der Zutrittsbeschränkung?
Ja. Ausnahmen sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen. Zur Grundversorgung zählen:
# Lebensmitteleinzelhandel (einschließlich Wochenmärkte, Getränkehandel, Direktvermarkter, Metzgereien, Konditoreien, Tafeln),
# Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte,
# Tankstellen, Reise– und Kundenzentren des ÖPNV,
# Zeitungs– und Zeitschriftenverkauf,
# Poststellen, Paketdienste, Banken und Sparkassen,
# Reinigung, Waschsalons,
# Bau– und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen, Gartenmärkte, Futtermittel– und Tierbedarfshandel

Was gilt für Personen, die sich nicht impfen lassen können?
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Personen, die sich nicht impfen lassen können, gelten die Regelungen nicht. Für diese Personengruppen reicht auch weiterhin das Vorliegen eines Schülerausweises, wenn an regelmäßigen Testungen teilgenommen wird, oder ein negativer Schnelltest für den Zutritt zu Einrichtungen aus.

Wie geht es weiter?
„Wenn das nicht reicht, muss man es zeitlich ausdehnen auf den Tag“, kündigte Amtschef Uwe Lahl am Samstag an. Und auch für Landrat Bläse sind die nächtliche Ausgangssperre und weitere Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte nur der erste Schritt. Sollte sich die Situation bis Ende der Woche nicht bessern, werde es weitere Maßnahmen geben. „Dann gehen wir als Ostalbkreis eigene Wege“, kündigt Bläse an. Zusätzliche Schutzmaßnahmen auch für Geimpfte oder Genesene in manchen Bereichen seien nicht ausgeschlossen. „Außerdem denke ich über die Reduzierung der Personenzahl bei sozialen Kontakten nach“, so Bläse weiter.

Seit Mittwoch, 17. November, gilt in Baden-​Württemberg die Alarmstufe, da die Zahl der Covid-​19-​Patientinnen und –Patienten auf den Intensivstationen im Land die Schwelle von 390 mehrfach überschritten hatte. In vielen Lebensbereichen haben seither nur Geimpfte und Genesene Zutritt, ausgenommen ist die Grundversorgung, hier gilt die 3G-​Regel. Doch auch bei den Geimpften dürfe man nicht wegschauen, zumal sie sich infizieren und das Virus weitertragen können, sagt Landrat Bläse.

Wie geht das Impfen voran?
Unterdessen geht ostalbkreisweit die Impfkampagne weiter. Mobile Impfteams sind unterwegs, bieten Erst-​, Zweit-​, oder — wenn die zweite Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt — Boosterimpfungen an (zu den Terminen gelangen Sie hier). Der Andrang ist groß, wo geimpft wird, bilden sich Schlangen, mitunter muss eine erhebliche Wartezeit einkalkuliert werden. Um das zu verhindern, sollten neben dem Impfpass und der Versichertenkarte das Aufklärungsformular sowie der ausgefüllte Anamnesebogen mitgebracht werden. Angesichts des unkontrollierten Infektionsgeschehens und dem Lockdown für Ungeimpfte appelliert Landrat Bläse ein weiteres Mal an alle Bürgerinnen und Bürger, unnötige Kontakte zu vermeiden, Kontakte freiwillig zu reduzieren und Hygienemaßnahmen sowie Abstandsempfehlungen einzuhalten. Auch Geimpften rät der Landrat, sich etwa vor familiären Zusammenkünften oder sonstigen privaten Feiern entweder selbst oder in einer der über 100 Teststationen im Kreis vorsichtshalber testen zu lassen. „Geschützte soziale Kontakte sind in der jetzigen Situation ganz besonders wichtig, um die Infektionswelle im Ostalbkreis zu brechen!“, betont Bläse. Ungeimpften legt er erneut dringend ans Herz, sich entweder bei ihrem Hausarzt oder bei einer der rund 50 Pop-​up-​Impfungen im Ostalbkreis impfen zu lassen.

Wie geht es weiter beim Gmünder Weihnachtsmarkt?
„Wir verfolgen weiter aufmerksam die Lage“, sagt Verwaltungssprecher und T&M-Geschäftsführer Markus Herrmann. Man überlege, wie man neue Vorgaben des Landes und des Kreises umsetzen könne. Eine Absage gebe es jetzt noch nicht.

Die Allgemeinverfügung ist auf www​.ostal​bkreis​.de im vollen Wortlaut und mit Begründung nachzulesen.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

5565 Aufrufe
1115 Wörter
886 Tage 17 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 886 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2021/11/21/corona-hotspot-ab-montag-ausgangssperre-fuer-ungeimpfte-im-ostalbkreis/