Skifahren im Ostalbkreis: Die Vorbereitungen für die Wintersaison sind getroffen
Die Betreiber der Skilifte in der Region begegnen der strengen 2G-Plus-Regelung gelassen. Die Hygienekonzepte stehen und was überwiegt, ist die Freude, dass die Skilifte in dieser Wintersaison überhaupt öffnen dürfen.
Mittwoch, 08. Dezember 2021
Nicole Beuther
57 Sekunden Lesedauer
Wann der Skilift diesen Winter öffnet, hängt nun allein davon ab, an welchen Tagen ausreichend Schnee liegt.
Welche Regeln gelten und wie sich die Betreiber des Skilift Hirtenteich und des Skilift Winterhalde äußern, das steht am Donnerstag in der Rems-Zeitung.
Corona-Regeln für den Skilift:
Bei Freizeiteinrichtungen, hierzu zählen auch Skilifte, gelten in Baden-Württemberg im Freien folgende Corona-Regeln:
- Basisstufe: Ohne weitere Regelungen
- Warnstufe: 3G
- Alarmstufe: 2G
- Alarmstufe II (aktuell): 2G+, Nur wer geimpft oder genesen ist, hat Zutritt zum Skilift und muss zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Bei Wintersportlern mit Boosterimpfung oder einer Zweitimpfung, die weniger als sechs Monate her ist, ist kein zusätzlicher Test erforderlich. Ebenso bei Schülern und kleinen Kindern.
- Basisstufe: Ohne weitere Regelungen
- Warnstufe: 3G
- Alarmstufe: 2G
- Alarmstufe II (aktuell): 2G+, Nur wer geimpft oder genesen ist, hat Zutritt zum Skilift und muss zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Bei Wintersportlern mit Boosterimpfung oder einer Zweitimpfung, die weniger als sechs Monate her ist, ist kein zusätzlicher Test erforderlich. Ebenso bei Schülern und kleinen Kindern.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 882 Tagen veröffentlicht.