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Veranstaltung für Firmen von IHK und Landgericht Ellwangen

Deutsches Recht muss für Unternehmen attraktiv sein. Dies ist nicht immer der Fall — manchmal lauern sogar juristische Fallstricke im Paragraphendschungel.

Samstag, 06. November 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
56 Sekunden Lesedauer

OSTWÜRTTEMBERG (ihk). Was der Gesetzgeber tun muss, um dies zu ändern und wo zurzeit die größten Fallstricke für Unternehmen liegen, wird in der gemeinsamen Veranstaltung von Landgericht Ellwangen und IHK Ostwürttemberg am 18. November vorgestellt. Die Veranstaltung im Ellwanger Schwurgerichtssaal beginnt um 18 Uhr.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen wähnen sich bei Verwendung „Allgemeiner Geschäftsbedingungen“ gegenüber anderen Unternehmen oft im sicheren Hafen. Ein Eindruck, der trügen kann: Denn nicht nur bei Verbraucher-​Verträgen, sondern auch im B2B-​Bereich werden von deutschen Gerichten strenge Maßstäbe angelegt.
Um mehr Gestaltungsspielraum zu erhalten, „fliehen“ daher zunehmend mehr Unternehmen in ausländisches Recht. Dies ist — wegen oft geringer Kenntnis des ausländischen Rechts — nicht ohne Risiko und unter rechtspolitischen Gesichtspunkten wenig wünschenswert.
Daher gibt es unterschiedliche Initiativen zur Steigerung der Attraktivität des deutschen Rechts. Diese zielen einerseits auf eine Änderung des AGB-​Rechts, umfassen andererseits weitere Maßnahmen.
Dr. Jörg Kondring, Chefsyndikus der Voith GmbH, wird die bestehenden Risiken bei Anwendung deutschen Rechts aus Sicht der Unternehmen vorstellen. Zentralen Nachbesserungsbedarf wird er anhand konkreter Beispiele aufzeigen. Außerdem wird Ministerialrat Josef Brink, beim Bundesministerium der Justiz zuständig für die Initiative „Law Made in Germany“, die Aktivitäten der Bundesregierung vorstellen.

Um Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung unter Telefon 0 73 21/​324 – 122 oder kronthaler@​ostwuerttemberg.​ihk.​de wird gebeten.

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