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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Einspruch gegen einen Strafbefehl kam teuer zu stehen

Aufs falsche Pferd gesetzt: Im Amtsgericht hatte dieser Tage ein Angeklagter allen Grund, eine Fehleinschätzung zu bedauern.

Donnerstag, 09. September 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 5 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Nicht gut beraten war ein 25 Jahre alter deutscher Staatsangehöriger ausländischer Herkunft, als er gegen einen Strafbefehl Einspruch erhob, weil der gegen ihn erhobene Vorwurf nicht stimme. Der Strafrichter, vor dem es jetzt zur Verhandlung kam, belegte den Angeklagten mit einer Strafe, die höher als die im Strafbefehl ausgesprochene war.
Staatsanwältin Annika Jäger hielt dem Angeklagten vor, dass er in einer Nacht im November des Vorjahres auf dem Hardt zwei Pkw angefahren, beschädigt und danach das Weite gesucht habe. Dazu kam erschwerend, dass er keinen Führerschein besitzt. Sieben Zeugen waren jetzt geladen. In der Beweisaufnahme kam heraus, dass eine Freundin ihm und einem Freund das Auto geliehen hatte, mit dem sie aufs Hardt gefahren seien. Dort habe der Angeklagte viel getrunken. Dass er einen Unfall verursacht haben soll, hätte er, so erklärte er es Strafrichter Grimm, erst am nächsten Tag durch einen Freund erfahren. Dieser soll angeblich gefahren sein, weil er zu viel getrunken habe.
Richter Grimm machte ihm daraufhin deutlich, dass er nicht alles glaube, was man ihm erzähle. Und Zeugen hätten ausgesagt, nur eine Person im Wagen gesehen zu haben.
Mit Hilfe einer Dolmetscherin (!) erklärte der Beschuldigte dem Strafrichter, er sei nicht gefahren. Und dabei blieb er auch im Verlaufe des Verfahrens, obwohl immer mehr für seine Schuld sprach. Er glaubte wohl, dass er in einigen Zeugen Fürsprecher haben würde, die aussagten, ihn nicht als Fahrer erkannt zu haben.
Dem aber setzte der Richter entgegen, dass diese vor der Polizei konkrete Aussagen gemacht hätten, die den Angeklagten belasten würden. Auf die danach anscheinend aufgekommenen Gedächtnislücken, kam der Richter nicht umhin, sie nach evtl. Absprachen oder sogar nach Angst zu fragen. Auch belehrte er sie darüber, dass falsche Aussagen mit drei Monaten Freiheitsentzug geahndet werden könnten. Weitere Zeugenaussagen jedoch wiesen auf den Angeklagten als Fahrer hin und darauf, dass er allein im Auto gesessen habe. Im Vorstrafenregister ist der Angeklagte mit sechs Eintragungen auch einschlägig verzeichnet.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt den Strafbefehl über 125 Tagessätze zu je zehn Euro als nicht zu hoch. Die Angaben des Angeklagten seien durch die Zeugen widerlegt. Der Angeklagte ließ durch seine Dolmetscherin erklären, damit sei er nicht einverstanden, er sei unschuldig.
Das sah der Richter anders. Zwar änderte er nicht die Höhe der Tagessätze von 1250 Euro, wohl aber erhöhte er den Zeitraum, in dem ihm kein Führerschein erteilt werden darf, auf zehn Monate. Der Angeklagte sei zwar nur schwer zu überführen gewesen. Andere und auch eigene Einlassungen aber würden ausreichen, ihn zu verurteilen. Er habe den Schlüssel besessen, sei allein aus einer Wohnung zum Auto gegangen und habe im Auto gesessen. Neben der ausgesprochenen Strafe kommen auf den uneinsichtigen Angeklagten, dem man zuvor geraten hatte, den Einspruch zurück zu nehmen, nun auch noch die Kosten des Verfahrens hinzu. Und im Grunde kann er froh darüber sei, dass nicht auch noch sein selbst angeführter großer Alkoholkonsum im Verfahren eine Rolle spielte.

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